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RA Horrion: Schuldner darf über sein insolvenzfreies Geld selbst entscheiden - Insolvenz¬recht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Datum: Dienstag, der 16. März 2010 @ 18:42:56 Thema: Deutsche Politik Infos

Insolvenzschuldner ist berechtigt, aus seinem pfändungsfreien Vermögen einzelne Insol¬venzgläubiger zu befriedigen - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden:

Zahlt der Insolvenzschuldner aus seinem pfändungsfreien Vermögen an einzelne Insol¬venzgläubiger, steht dem Insolvenzverwalter kein Rückförderungsrecht zu. Außerdem liegt keine Gläubigerbevorzugung vor. (BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. lx ZR 93/09).

Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden:

Zulassungsbehörde Z hat Gebührenförderung von EUR 550,00 gegen Schuldner S und diese Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet. S m6chte neues Fahrzeug zulassen. Z ver¬langt nach Gesetz zunächst Zahlung der Altgebühren. S zählt aus seinem insolvenzfreien Geld. Insolvenzverwalterin I lasst sich Anspruch auf Rückzahlung von S abtreten und klagt gegen Z. I. und II. Instanz weisen Klage ab. Die Revision der I wird zurückgewiesen.

Rechtgründe Insolvenzrecht Dresden:

I hat keinen Rückzahlungsanspruch aus eigenem Recht, well die Zahlung S nicht aus der Insolvenzmasse erfolgte. Es besteht auch kein Verstoß gegen § 87 InsO, wonach die Gläubiger ihre Forderungen nur nach der Insolvenzordnung verfolgen dürfen. Nicht verbo¬ten sind Zahlungen des Schuldners aus dem pfändungsfreien Vermögen einzelner Gläubi¬ger.
Nach § 295 I Nr. 4 InsO darf während der Wohlverhaltensperiode keinem Insolvenzgläubi¬ger ein Sondervorteil zukommen. Vorliegend hat die Wohlverhaltensperiode aber noch nicht begonnen, well das Insolvenzverfahren andauerte.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden:

"Sonderzahlungen aus dem pfändungsfreien Vermögen an einzelne Insolvenzgläubiger sind zulässig und auch sinnvoll, etwa bei Forderungen ohne Restschuldbefreiung. Mit den Gläubigern sollten Vereinbarungen mit Teilerlass angestrebt werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Insolvenzschuldner ist berechtigt, aus seinem pfändungsfreien Vermögen einzelne Insol¬venzgläubiger zu befriedigen - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden:

Zahlt der Insolvenzschuldner aus seinem pfändungsfreien Vermögen an einzelne Insol¬venzgläubiger, steht dem Insolvenzverwalter kein Rückförderungsrecht zu. Außerdem liegt keine Gläubigerbevorzugung vor. (BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. lx ZR 93/09).

Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden:

Zulassungsbehörde Z hat Gebührenförderung von EUR 550,00 gegen Schuldner S und diese Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet. S m6chte neues Fahrzeug zulassen. Z ver¬langt nach Gesetz zunächst Zahlung der Altgebühren. S zählt aus seinem insolvenzfreien Geld. Insolvenzverwalterin I lasst sich Anspruch auf Rückzahlung von S abtreten und klagt gegen Z. I. und II. Instanz weisen Klage ab. Die Revision der I wird zurückgewiesen.

Rechtgründe Insolvenzrecht Dresden:

I hat keinen Rückzahlungsanspruch aus eigenem Recht, well die Zahlung S nicht aus der Insolvenzmasse erfolgte. Es besteht auch kein Verstoß gegen § 87 InsO, wonach die Gläubiger ihre Forderungen nur nach der Insolvenzordnung verfolgen dürfen. Nicht verbo¬ten sind Zahlungen des Schuldners aus dem pfändungsfreien Vermögen einzelner Gläubi¬ger.
Nach § 295 I Nr. 4 InsO darf während der Wohlverhaltensperiode keinem Insolvenzgläubi¬ger ein Sondervorteil zukommen. Vorliegend hat die Wohlverhaltensperiode aber noch nicht begonnen, well das Insolvenzverfahren andauerte.

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden:

"Sonderzahlungen aus dem pfändungsfreien Vermögen an einzelne Insolvenzgläubiger sind zulässig und auch sinnvoll, etwa bei Forderungen ohne Restschuldbefreiung. Mit den Gläubigern sollten Vereinbarungen mit Teilerlass angestrebt werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

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Dresden
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