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Kein Elterngeld für Pflegeeltern

Datum: Dienstag, der 11. Oktober 2011 @ 10:32:05 Thema: Deutsche Politik Infos

Detmold/Berlin (DAV). Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld (http://www.familienanwaelte-dav.de). Dauerpflegekinder genießen nicht denselben Status wie leibliche oder adoptierte Kinder, da es sich bei dem Pflegschaftsverhältnis nicht um eine dauerhafte Erziehungsgemeinschaft handelt. Darauf wies das Sozialgericht Detmold in seinem Urteil vom 28. März 2011 hin (AZ: S 15 EG 29/10), wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.

Der Pflegevater eines Kindes beantragte Elterngeld. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Anspruch auf Elterngeld habe unter anderem, wer ein Kind mit dem Ziel der Annahme als Kind in seinen Haushalt aufgenommen habe. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt. Der Mann klagte.

Ohne Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf Elterngeld für Dauerpflegekinder, so die Richter. Einen solchen Anspruch hätten nur Eltern, die mit ihrem leiblichen, einem angenommenen oder adoptierten Kind in einem Haushalt lebten. Im Unterschied dazu sei ein Pflegschaftsverhältnis keine dauerhafte Erziehungsgemeinschaft. Diese Ungleichbehandlung von Pflegeeltern werde allerdings teilweise dadurch aufgewogen, dass diese ein regelmäßiges Pflegegeld erhielten.

Informationen: www.familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: www.unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)

Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
www.familienanwaelte-dav.de

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe - unter www.familienanwaelte-dav.de.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse@familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

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Detmold/Berlin (DAV). Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld (http://www.familienanwaelte-dav.de). Dauerpflegekinder genießen nicht denselben Status wie leibliche oder adoptierte Kinder, da es sich bei dem Pflegschaftsverhältnis nicht um eine dauerhafte Erziehungsgemeinschaft handelt. Darauf wies das Sozialgericht Detmold in seinem Urteil vom 28. März 2011 hin (AZ: S 15 EG 29/10), wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.

Der Pflegevater eines Kindes beantragte Elterngeld. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Anspruch auf Elterngeld habe unter anderem, wer ein Kind mit dem Ziel der Annahme als Kind in seinen Haushalt aufgenommen habe. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt. Der Mann klagte.

Ohne Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf Elterngeld für Dauerpflegekinder, so die Richter. Einen solchen Anspruch hätten nur Eltern, die mit ihrem leiblichen, einem angenommenen oder adoptierten Kind in einem Haushalt lebten. Im Unterschied dazu sei ein Pflegschaftsverhältnis keine dauerhafte Erziehungsgemeinschaft. Diese Ungleichbehandlung von Pflegeeltern werde allerdings teilweise dadurch aufgewogen, dass diese ein regelmäßiges Pflegegeld erhielten.

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