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Die Anwaltskanzlei Sachse - Anwälte Offenbach und Neu-Isenburg - Familienrecht

Datum: Freitag, der 19. August 2011 @ 15:19:02 Thema: Deutsche Politik Infos

Vaterschaftstest

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 13.02.2007 entschieden, dass die heimlichen Vaterschaftstests weder zur Begründung eines Anfangsverdachts noch als Beweismittel im Prozess zulässig sind.

Gleichzeitig hat es jedoch dem Gesetzgeber aufgegeben, ein geeignetes Verfahren zu schaffen, in dem die Vaterschaft außerhalb eines langdauerenden Anfechtungsverfahrens geklärt werden kann.

Nun können seit dem 01.04.2008 Vater, Mutter und Kind außerhalb einer Vaterschaftsanfechtungsklage gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen verlangen, dass die Abstammung des Kindes geklärt wird.

Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.

Dieser Anspruch ist an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind hier nicht vorgesehen.

Willigen aber die anderen Familienangehörigen in die Abstammungsuntersuchung nicht ein, so wird ihre Einwilligung vom Familiengericht ersetzt.

Leitet der Vater ein solches Verfahren ein, dann ist damit der Ablauf der zweijährigen Frist zur Erhebung des Anfechtungsantrages gehemmt.

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-senburg.html), Familienrecht Rödermark, Familienrecht Dreieich (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-senburg.html), und Familienrecht Dietzenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-senburg.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Ihre Anwälte Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Anwälte Neu-Isenburg (http://kanzlei-sachse.de/index.php/anwalt-offenbach-anwalt-langen-ueber-uns.html)

Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de



Vaterschaftstest

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 13.02.2007 entschieden, dass die heimlichen Vaterschaftstests weder zur Begründung eines Anfangsverdachts noch als Beweismittel im Prozess zulässig sind.

Gleichzeitig hat es jedoch dem Gesetzgeber aufgegeben, ein geeignetes Verfahren zu schaffen, in dem die Vaterschaft außerhalb eines langdauerenden Anfechtungsverfahrens geklärt werden kann.

Nun können seit dem 01.04.2008 Vater, Mutter und Kind außerhalb einer Vaterschaftsanfechtungsklage gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen verlangen, dass die Abstammung des Kindes geklärt wird.

Das heißt, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden.

Dieser Anspruch ist an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Auch Fristen sind hier nicht vorgesehen.

Willigen aber die anderen Familienangehörigen in die Abstammungsuntersuchung nicht ein, so wird ihre Einwilligung vom Familiengericht ersetzt.

Leitet der Vater ein solches Verfahren ein, dann ist damit der Ablauf der zweijährigen Frist zur Erhebung des Anfechtungsantrages gehemmt.

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Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

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