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Unwirksame Klauseln im Mietvertrag

Datum: Mittwoch, der 27. April 2011 @ 15:10:38 Thema: Deutsche Politik Infos

Mieter müssen bei der Kündigung ihrer Wohnung bestimmte Vorgaben des Vermieters beachten. Vor allem in Bezug auf Renovierungen herrscht jedoch mitunter Unsicherheit. Das Immobilienportal myimmo.de informiert darüber, welche Punkte bei einem Auszug zu berücksichtigen sind.

Unklarheit besteht häufig darüber, in welchem Zustand eine Wohnung übergeben werden muss. Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Renovierung bei Auszug. Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass der Mieter bestimmte Renovierungen beziehungsweise Schönheitsreparaturen durchführt, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Solche Regelungen betreffen unter anderem das Streichen der Wände. Klauseln zum Abschleifen von Parkettböden oder zum Reinigen von Teppichen sind dagegen unwirksam. Hierfür kann der Mieter in der Regel nicht in die Pflicht genommen werden.

Unwirksam sind auch einige Vorgaben hinsichtlich der Farbwahl. Der Vermieter hat während der Mietzeit nicht das Recht, darüber zu entscheiden, in welcher Farbe die Wohnung gestrichen werden muss oder welche Tapete der Mieter verwenden darf. Erst bei Auszug kommt das Interesse des Vermieters an einer dezenten Farbwahl zum Tragen.

Darüber hinaus ist es laut Rechtsprechung ausreichend, wenn Mieter die entsprechenden Schönheitsreparaturen selbst vornehmen. Das Engagieren eines Fachmannes, wie es in manchen Mietverträgen vorgeschrieben wird, ist in solchen Fällen nicht erforderlich.

Weitere Informationen

Kontakt:

Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Myimmo.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal http://twitter.com/myimmode. Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit kredit.de, geld.de, Versicherungen mit private-krankenversicherung.de und versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de ersteigert werden.

Mieter müssen bei der Kündigung ihrer Wohnung bestimmte Vorgaben des Vermieters beachten. Vor allem in Bezug auf Renovierungen herrscht jedoch mitunter Unsicherheit. Das Immobilienportal myimmo.de informiert darüber, welche Punkte bei einem Auszug zu berücksichtigen sind.

Unklarheit besteht häufig darüber, in welchem Zustand eine Wohnung übergeben werden muss. Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Renovierung bei Auszug. Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass der Mieter bestimmte Renovierungen beziehungsweise Schönheitsreparaturen durchführt, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Solche Regelungen betreffen unter anderem das Streichen der Wände. Klauseln zum Abschleifen von Parkettböden oder zum Reinigen von Teppichen sind dagegen unwirksam. Hierfür kann der Mieter in der Regel nicht in die Pflicht genommen werden.

Unwirksam sind auch einige Vorgaben hinsichtlich der Farbwahl. Der Vermieter hat während der Mietzeit nicht das Recht, darüber zu entscheiden, in welcher Farbe die Wohnung gestrichen werden muss oder welche Tapete der Mieter verwenden darf. Erst bei Auszug kommt das Interesse des Vermieters an einer dezenten Farbwahl zum Tragen.

Darüber hinaus ist es laut Rechtsprechung ausreichend, wenn Mieter die entsprechenden Schönheitsreparaturen selbst vornehmen. Das Engagieren eines Fachmannes, wie es in manchen Mietverträgen vorgeschrieben wird, ist in solchen Fällen nicht erforderlich.

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