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Abmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können!

Datum: Freitag, der 18. Dezember 2009 @ 12:14:52 Thema: Deutsche Politik Infos

Für Händler, die Waren über die Plattform Amazon verkaufen, besteht derzeit keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis "inkl. Mwst." darzustellen. Dies sei, so ein Mitarbeiter von Amazon Services in einer der IT-Recht Kanzlei vorliegenden E-Mail an einen Mandanten, momentan auch "nicht vorgesehen". Der Kunde erhalte aber eine detaillierte Aufstellung aller Kostenbausteine kurz vor Abschicken der Bestellung. Der Amazon-Mitarbeiter riet zudem, einfach den Zusatz "Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer" dem Händlernamen anzuhängen...
Eigentlich eine Unverschämtheit, dass Amazon nicht endlich tätig wird und den auf der Amazon-Plattform tätigen Händlern ein sicheres Verkaufen von Waren ermöglicht. Bereits Ende 2007 hat der BGH schließlich entschieden, dass es wettbewerbswidrig (und damit abmahnbar) sei, wenn erst nach Einleitung des Bestellvorgangs darauf hingewiesen wird, dass sich die Preise inkl. Mwst. verstehen. Dies scheint jedoch den Plattformbetreiber Amazon nicht wirklich zu beeindrucken.

Wie dem auch sei, es wird vermutlich auch in nächster Zeit nicht möglich sein, bei Amazon im Sinne der Preisangabenverordnung ordnungsgemäß die Mwst. auszuweisen. Wie kann sich der Amazon-Händler behelfen? Es gibt zwei Möglichkeiten (beide sollten genutzt werden):Weitere Informationen unter
http://it-recht-kanzlei.de/abmahnung-amazon.html

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de



Für Händler, die Waren über die Plattform Amazon verkaufen, besteht derzeit keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis "inkl. Mwst." darzustellen. Dies sei, so ein Mitarbeiter von Amazon Services in einer der IT-Recht Kanzlei vorliegenden E-Mail an einen Mandanten, momentan auch "nicht vorgesehen". Der Kunde erhalte aber eine detaillierte Aufstellung aller Kostenbausteine kurz vor Abschicken der Bestellung. Der Amazon-Mitarbeiter riet zudem, einfach den Zusatz "Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer" dem Händlernamen anzuhängen...
Eigentlich eine Unverschämtheit, dass Amazon nicht endlich tätig wird und den auf der Amazon-Plattform tätigen Händlern ein sicheres Verkaufen von Waren ermöglicht. Bereits Ende 2007 hat der BGH schließlich entschieden, dass es wettbewerbswidrig (und damit abmahnbar) sei, wenn erst nach Einleitung des Bestellvorgangs darauf hingewiesen wird, dass sich die Preise inkl. Mwst. verstehen. Dies scheint jedoch den Plattformbetreiber Amazon nicht wirklich zu beeindrucken.

Wie dem auch sei, es wird vermutlich auch in nächster Zeit nicht möglich sein, bei Amazon im Sinne der Preisangabenverordnung ordnungsgemäß die Mwst. auszuweisen. Wie kann sich der Amazon-Händler behelfen? Es gibt zwei Möglichkeiten (beide sollten genutzt werden):Weitere Informationen unter
http://it-recht-kanzlei.de/abmahnung-amazon.html

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

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