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Private Krankenversicherung für Studenten. Regelungen in Bezug auf Nebenjobs

Datum: Mittwoch, der 22. Dezember 2010 @ 15:08:36 Thema: Deutsche Politik Infos

Studenten haben die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Da sie in der Regel über geringe finanzielle Mittel verfügen, sind viele Studenten auf einen Nebenjob angewiesen. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert darüber, welche Punkte bezüglich der Ausübung solcher Tätigkeiten zu beachten sind.

Wer als Student eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich zunächst genau über die Bestimmungen in diesem Bereich informieren. Im ersten Semester betragen die monatlichen Beiträge etwa 88 Euro pro Monat. Bei einem Eintrittsalter von über 20 Jahren sind monatlich bis zu 130 Euro zu entrichten. BAföG-Empfänger haben das Glück, dass sie etwa 50 bis 80 Prozent der Beiträge mit einem staatlichen Zuschuss abdecken können. Üben sie allerdings zusätzlich einen Nebenjob aus, so kann es bei einer PKV für Studenten mitunter zu Problemen kommen.

Zu beachten ist insbesondere die Anzahl der Arbeitsstunden. Bei einem Studentenjob, beispielsweise in einem Restaurant oder in einem Geschäft, dürfen pro Woche nicht mehr als 20 Arbeitsstunden anfallen. Andernfalls zählt das Studium nicht mehr als Haupttätigkeit und der Student muss als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer zu einer gesetzlichen Versicherung zurückkehren. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist in der Folge nicht mehr möglich und der Betreffende kann erst nach Abschluss des Studiums wieder zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang die vorlesungsfreie Zeit. In diesen Wochen kann ohne Beschränkungen gearbeitet oder ein bezahltes Praktikum absolviert werden.

Weitere Informationen

Kontakt:

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und versicherungen.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit geld.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de angeboten.
Veröffentlicht von >> unister << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Studenten haben die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Da sie in der Regel über geringe finanzielle Mittel verfügen, sind viele Studenten auf einen Nebenjob angewiesen. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert darüber, welche Punkte bezüglich der Ausübung solcher Tätigkeiten zu beachten sind.

Wer als Student eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich zunächst genau über die Bestimmungen in diesem Bereich informieren. Im ersten Semester betragen die monatlichen Beiträge etwa 88 Euro pro Monat. Bei einem Eintrittsalter von über 20 Jahren sind monatlich bis zu 130 Euro zu entrichten. BAföG-Empfänger haben das Glück, dass sie etwa 50 bis 80 Prozent der Beiträge mit einem staatlichen Zuschuss abdecken können. Üben sie allerdings zusätzlich einen Nebenjob aus, so kann es bei einer PKV für Studenten mitunter zu Problemen kommen.

Zu beachten ist insbesondere die Anzahl der Arbeitsstunden. Bei einem Studentenjob, beispielsweise in einem Restaurant oder in einem Geschäft, dürfen pro Woche nicht mehr als 20 Arbeitsstunden anfallen. Andernfalls zählt das Studium nicht mehr als Haupttätigkeit und der Student muss als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer zu einer gesetzlichen Versicherung zurückkehren. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist in der Folge nicht mehr möglich und der Betreffende kann erst nach Abschluss des Studiums wieder zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang die vorlesungsfreie Zeit. In diesen Wochen kann ohne Beschränkungen gearbeitet oder ein bezahltes Praktikum absolviert werden.

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