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Betriebliche Gesundheitsförderung ist bis zu 500 EUR jährlich steuer- und beitragsfrei

Datum: Donnerstag, der 26. November 2009 @ 14:50:57 Thema: Deutsche Politik Infos

Essen, 26. November 2009****Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sind bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr, je Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass unter die Steuerbefreiung auch Gesundheitsförderprogramme fallen, die vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden und Barzuschüsse des Arbeitgebers zu entsprechenden Maßnahmen, die von externen Unternehmen angeboten werden. Nicht begünstigt ist der allgemeine Mitgliedsbeitrag zu einem Sportverein oder Fitnessclub.

"Steuerfrei sind nur Leistungen, die zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt werden. Die begünstigten Leistungen müssen den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V entsprechen. Das sind z. B. Kurse zum Lauftraining, zur Vermeidung von Fehlernährung und Übergewicht, zur Stressbewältigung, zur Raucherentwöhnung sowie zur Reduzierung des Alkoholkonsums. Ebenso begünstigt ist auch die Einrichtung eines Fitnessraums durch den Arbeitgeber", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau
Zweigertstraße 28-30
45130 Essen
0201-81095-0
0201-81095-95
http://franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133
Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://publicity-experte.de



Essen, 26. November 2009****Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sind bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr, je Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass unter die Steuerbefreiung auch Gesundheitsförderprogramme fallen, die vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden und Barzuschüsse des Arbeitgebers zu entsprechenden Maßnahmen, die von externen Unternehmen angeboten werden. Nicht begünstigt ist der allgemeine Mitgliedsbeitrag zu einem Sportverein oder Fitnessclub.

"Steuerfrei sind nur Leistungen, die zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt werden. Die begünstigten Leistungen müssen den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V entsprechen. Das sind z. B. Kurse zum Lauftraining, zur Vermeidung von Fehlernährung und Übergewicht, zur Stressbewältigung, zur Raucherentwöhnung sowie zur Reduzierung des Alkoholkonsums. Ebenso begünstigt ist auch die Einrichtung eines Fitnessraums durch den Arbeitgeber", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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