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RAL-Gütezeichen schützt beim Energie-Einkauf

Datum: Montag, der 04. September 2017 @ 14:55:07 Thema: Deutsche Politik Infos

Händler-Zuverlässigkeit durch mehrstufige Überwachung

sup.- Anbieter von Kraftstoffen und leitungsunabhängigen Wärme-Energien, die nachweislich besonders hohen Ansprüchen an Qualität und Seriosität gerecht werden, können in Deutschland mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel ausgezeichnet werden. Dieses anerkannte Prädikat schützt die Kunden der Händler unter anderem vor unzulänglichen Liefer- und Servicestandards, vor einer fehlerhaften Mengenerfassung bei der Befüllung von Tanks und vor verdeckten Preisaufschlägen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Auch Firmen, die beispielsweise eine Dieseltankstelle für den eigenen Fuhrpark betreiben oder Heizöl für die Wärmeversorgung benötigen, können von diesem Verbraucherschutz-Instrument profitieren. So bleiben die Ausgaben für Firmenflotten bzw. Heizungsaufgaben in höherem Maße kontrollierbar und kalkulierbar, wenn sich der Energielieferant einer externen Überwachung von Betriebsabläufen, Liefertechnik und Kostentransparenz stellt.

Die Aussagekraft des Gütezeichens beruht auf der dreistufigen Systematik dieses Prüfverfahrens, das schwarzen Schafen unter den Energiehändlern keine Schlupflöcher lässt. In einem einleitenden Prozedere kontrollieren externe Sachverständige z. B. die Produktgüte, die Mess- und Abrechnungszuverlässigkeit bei den Auslieferungen sowie den Schulungsstand der Mitarbeiter. Auch Service-Leistungen wie Beratung, Kundenbetreuung und Reklamationsbearbeitung sind in dieser Phase bereits im Fokus der Gutachter. Nach dieser Erstprüfung sind die Anbieter zu einer dauerhaften Eigenüberwachung verpflichtet, die unter anderem einen täglichen Check der Lieferfahrzeuge vor Fahrtantritt umfassen muss. Ob die dabei vorgeschriebenen Dokumentationen vollständig und schlüssig sind, wird dann wiederum im Rahmen einer kontinuierlichen neutralen Fremdüberwachung untersucht. Sie erfolgt durch unangemeldete Kontrollbesuche, bei denen den Prüfern auch Zugang zu Fuhrpark, Lager und Verwaltung gewährt werden muss. Dabei entsteht ein unverfälschtes Bild vom Zustand des Lieferunternehmens, so dass das RAL-Gütezeichen Energiehandel auf Basis einer realistischen Faktenlage verliehen werden kann.
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Redaktion Ilona Kruchen
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Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
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Die Aussagekraft des Gütezeichens beruht auf der dreistufigen Systematik dieses Prüfverfahrens, das schwarzen Schafen unter den Energiehändlern keine Schlupflöcher lässt. In einem einleitenden Prozedere kontrollieren externe Sachverständige z. B. die Produktgüte, die Mess- und Abrechnungszuverlässigkeit bei den Auslieferungen sowie den Schulungsstand der Mitarbeiter. Auch Service-Leistungen wie Beratung, Kundenbetreuung und Reklamationsbearbeitung sind in dieser Phase bereits im Fokus der Gutachter. Nach dieser Erstprüfung sind die Anbieter zu einer dauerhaften Eigenüberwachung verpflichtet, die unter anderem einen täglichen Check der Lieferfahrzeuge vor Fahrtantritt umfassen muss. Ob die dabei vorgeschriebenen Dokumentationen vollständig und schlüssig sind, wird dann wiederum im Rahmen einer kontinuierlichen neutralen Fremdüberwachung untersucht. Sie erfolgt durch unangemeldete Kontrollbesuche, bei denen den Prüfern auch Zugang zu Fuhrpark, Lager und Verwaltung gewährt werden muss. Dabei entsteht ein unverfälschtes Bild vom Zustand des Lieferunternehmens, so dass das RAL-Gütezeichen Energiehandel auf Basis einer realistischen Faktenlage verliehen werden kann.
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