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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt:
Ulrich Mäurer (SPD), Bremens Innensenator, fordert eine schnellere Abschiebung von Gefährdern: Gerichtsverfahren müssen straffer werden!

Datum: Mittwoch, der 23. August 2017 @ 13:01:58 Thema: Deutsche Politik News

Ulrich Mäurer zur Abschiebung von Gefährdern:

Osnabrück (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert Bremens Innensenator Ulrich Mäurer schlankere Gerichtsverfahren und eine zentrale Abschiebehaftanstalt, um islamistische Gefährder schneller abschieben zu können.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte Mäurer: "Wir benötigen dringend eine Verfahrensstraffung. Bisher müssen sich zu viele Gerichte mit ein und demselben Fall befassen."

So seien die Amtsgerichte, Landgerichte und der Bundesgerichtshof für die Frage zuständig, ob die Abschiebehaft rechtmäßig ist und verlängert werden kann, zusätzlich aber auch das Verwaltungsgericht bei Fragen zu Haftbedingungen.

Im Streitfall müsse zudem das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsmäßigkeit der Abschiebung entscheiden, auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnten angerufen werden.

An bestimmten Punkten der aufwendigen Verfahren bestehe dann immer wieder das Risiko, dass ein Gefährder womöglich aus der Haft entlassen werden müsse. Der Innensenator kritisierte: "Das zwingt Polizei und Verfassungsschutz, sich jedes Mal darauf einzustellen und vorzubereiten. Insgesamt bindet das enorme Kräfte."

Mäurer sagte: "Nötig ist eine einheitliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz auch für die Anordnung der Abschiebungshaft und der Haftbedingungen." Wichtig wäre darüber hinaus eine "zentrale Abschiebehaftanstalt für Gefährder, damit unter anderem die besonderen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt werden können."

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland gebilligt. Die beiden Männer waren vom Landeskriminalamt Niedersachsen als Gefährder eingestuft und bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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Bundesverwaltungsgericht: Abschiebungen islamistischer Gefährder ist rechtens
(Youtube-Video, N24, Standard-YouTube-Lizenz, 22.08.2017):

"Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier mutmaßlicher islamistischer Gefährder gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab.

Es ist das erste Mal, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht über Abschiebungen auf Grundlage von Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes entschieden hat.

Die Regelung besagt, dass «gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen» werden kann.

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als Gefährder eingestuft. Bei einer Razzia im Februar in Göttingen wurden sie gefasst.

Beide sympathisierten demnach mit der Terrormiliz IS und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag mit vielen Opfern. Die Männer sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/3715736, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


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Osnabrück (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert Bremens Innensenator Ulrich Mäurer schlankere Gerichtsverfahren und eine zentrale Abschiebehaftanstalt, um islamistische Gefährder schneller abschieben zu können.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte Mäurer: "Wir benötigen dringend eine Verfahrensstraffung. Bisher müssen sich zu viele Gerichte mit ein und demselben Fall befassen."

So seien die Amtsgerichte, Landgerichte und der Bundesgerichtshof für die Frage zuständig, ob die Abschiebehaft rechtmäßig ist und verlängert werden kann, zusätzlich aber auch das Verwaltungsgericht bei Fragen zu Haftbedingungen.

Im Streitfall müsse zudem das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsmäßigkeit der Abschiebung entscheiden, auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnten angerufen werden.

An bestimmten Punkten der aufwendigen Verfahren bestehe dann immer wieder das Risiko, dass ein Gefährder womöglich aus der Haft entlassen werden müsse. Der Innensenator kritisierte: "Das zwingt Polizei und Verfassungsschutz, sich jedes Mal darauf einzustellen und vorzubereiten. Insgesamt bindet das enorme Kräfte."

Mäurer sagte: "Nötig ist eine einheitliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz auch für die Anordnung der Abschiebungshaft und der Haftbedingungen." Wichtig wäre darüber hinaus eine "zentrale Abschiebehaftanstalt für Gefährder, damit unter anderem die besonderen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt werden können."

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland gebilligt. Die beiden Männer waren vom Landeskriminalamt Niedersachsen als Gefährder eingestuft und bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden.

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Bundesverwaltungsgericht: Abschiebungen islamistischer Gefährder ist rechtens
(Youtube-Video, N24, Standard-YouTube-Lizenz, 22.08.2017):

"Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen zweier mutmaßlicher islamistischer Gefährder gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab.

Es ist das erste Mal, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht über Abschiebungen auf Grundlage von Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes entschieden hat.

Die Regelung besagt, dass «gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen» werden kann.

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten Männer als Gefährder eingestuft. Bei einer Razzia im Februar in Göttingen wurden sie gefasst.

Beide sympathisierten demnach mit der Terrormiliz IS und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag mit vielen Opfern. Die Männer sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden inzwischen nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben."



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