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Die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 wurden bestätigt:
Der Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden zu vier Landeslisten (Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen) entschieden: Alle Beschwerden wurden zurückgewiesen!

Datum: Donnerstag, der 03. August 2017 @ 16:01:54 Thema: Deutsche Politik News

Zu Beschwerden zu vier Landeslisten:

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung von vier Landeslisten befasst.

Im Einzelnen richteten sich die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Landeslisten folgender Parteien:

- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in Berlin,
- Demokratie in Bewegung (DiB) in Rheinland-Pfalz,
- Deutsche Mitte (DM) in Sachsen und
- MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) in Rheinland-Pfalz.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wurden sämtliche Beschwerden zurückgewiesen; insoweit wurden die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 bestätigt.

Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben.

Dagegen hatte diejenige der Freien Demokratischen Partei (FDP) gegen die Streichung eines Kandidaten von ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg.

Drei weitere Beschwerden wurden als unzulässig verworfen.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863 www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite Parteien gibt es hier.)

Bundeswahlausschuss: Hüter der Bundestagswahl
(Youtube-Video, Deutscher Bundestag, Standard-YouTube-Lizenz, 19.07.2017):

"Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter und acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts.

Bei der Auswahl der Beisitzer sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden.

Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Anerkennung von Vereinigungen, die bis zum 90. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, als Parteien.

Des Weiteren wird über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste entschieden.

Das Gremium stellt darüber hinaus nach der Bundestagswahl das endgültige Wahlergebnis fest. Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. Seine Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der Wahlperiode."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74247/3700850, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zu Beschwerden zu vier Landeslisten:

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung von vier Landeslisten befasst.

Im Einzelnen richteten sich die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Landeslisten folgender Parteien:

- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in Berlin,
- Demokratie in Bewegung (DiB) in Rheinland-Pfalz,
- Deutsche Mitte (DM) in Sachsen und
- MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) in Rheinland-Pfalz.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wurden sämtliche Beschwerden zurückgewiesen; insoweit wurden die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 bestätigt.

Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben.

Dagegen hatte diejenige der Freien Demokratischen Partei (FDP) gegen die Streichung eines Kandidaten von ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg.

Drei weitere Beschwerden wurden als unzulässig verworfen.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863 www.bundeswahlleiter.de/kontakt

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Der Bundeswahlleiter
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E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

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Bundeswahlausschuss: Hüter der Bundestagswahl
(Youtube-Video, Deutscher Bundestag, Standard-YouTube-Lizenz, 19.07.2017):

"Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter und acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts.

Bei der Auswahl der Beisitzer sollen die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden.

Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Anerkennung von Vereinigungen, die bis zum 90. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, als Parteien.

Des Weiteren wird über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste entschieden.

Das Gremium stellt darüber hinaus nach der Bundestagswahl das endgültige Wahlergebnis fest. Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. Seine Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der Wahlperiode."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74247/3700850, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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