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Zukünftig müsse verbindlich und nachhaltig erklärt werden, ob etwas gemacht werde oder nicht:
Burkhard Freier, Chef des NRW-Verfassungsschutzes, kritisiert das Berliner LKA: Wir wurden nicht darüber informiert, dass das Berliner LKA die Observationsmaßnahmen gegen Anis Amri eingestellt hat!

Datum: Donnerstag, der 30. März 2017 @ 08:31:52 Thema: Deutsche Politik News

Burkhard Freier zum Berliner LKA:

Düsseldorf/Berlin (ots) - Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz war zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass das Berliner LKA die Observationsmaßnahmen gegen Anis Amri eingestellt hat.

Das sagte der Chef des Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, am Mittwoch im Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Hier müsse es künftig mehr Klarheit und Verbindlichkeit in den Absprachen geben.

Freier berichtete darüber, wie man sich in einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern mit den Vertretern des Berliner Landeskriminalamtes über Amri ausgetauscht habe.

Die Berliner Kollegen hätten dort lediglich angedeutet, dass sie überlegen, die Überwachung von Amri einzustellen. Das habe man so aber nie verbindlich erfahren, sagte Freier.

Mit Blick nach Berlin fügte der Verfassungsschutzchef von Nordrhein-Westfalen hinzu, das müsse besser werden, es müsse verbindlich und nachhaltig erklärt werden, ob etwas gemacht werde oder nicht.

Strafrechtlich habe man bei Amri nie einen richtigen "Anpack" gefunden. Er habe immer nur geredet, aber nie gehandelt, so Freier. Dann nehme man andere Personen in Visier, die man für gefährlicher halte.

Auf die Frage, ob Amri ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei, entgegnete Freier mit einem klaren Nein. Es gebe die klare Regel, keine Gefährder anzusprechen, auch nicht Leute, gegen die ein Strafverfahren laufe.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg

Redaktion Investigatives und Hintergrund
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin

Tel.: (030) 97 99 3-30333
Fax: (030) 97 99 3-30309
Mail: koordination@rbb-online.de
Internet: www.rbb-online.de

Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell

Fall Anis Amri: Sicherheitsbehörden sollen enger kooperieren (BR 29.03.2017)
(Youtube-Video, Nachrichten HD, Standard-YouTube-Lizenz, 29.03.2017):

"Fall Anis Amri: Sicherheitsbehörden sollen enger kooperieren (BR 29.03.2017) / ©2017 Bayerischer Rundfunk"



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51580/3599250, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Burkhard Freier zum Berliner LKA:

Düsseldorf/Berlin (ots) - Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz war zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass das Berliner LKA die Observationsmaßnahmen gegen Anis Amri eingestellt hat.

Das sagte der Chef des Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, am Mittwoch im Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Hier müsse es künftig mehr Klarheit und Verbindlichkeit in den Absprachen geben.

Freier berichtete darüber, wie man sich in einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern mit den Vertretern des Berliner Landeskriminalamtes über Amri ausgetauscht habe.

Die Berliner Kollegen hätten dort lediglich angedeutet, dass sie überlegen, die Überwachung von Amri einzustellen. Das habe man so aber nie verbindlich erfahren, sagte Freier.

Mit Blick nach Berlin fügte der Verfassungsschutzchef von Nordrhein-Westfalen hinzu, das müsse besser werden, es müsse verbindlich und nachhaltig erklärt werden, ob etwas gemacht werde oder nicht.

Strafrechtlich habe man bei Amri nie einen richtigen "Anpack" gefunden. Er habe immer nur geredet, aber nie gehandelt, so Freier. Dann nehme man andere Personen in Visier, die man für gefährlicher halte.

Auf die Frage, ob Amri ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei, entgegnete Freier mit einem klaren Nein. Es gebe die klare Regel, keine Gefährder anzusprechen, auch nicht Leute, gegen die ein Strafverfahren laufe.

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"Fall Anis Amri: Sicherheitsbehörden sollen enger kooperieren (BR 29.03.2017) / ©2017 Bayerischer Rundfunk"



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