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Schwimmunterricht trägt auch zum gemeinschaftlichen Erleben bei:
EuGH-Urteil über die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht: Das Prinzip der Religionsfreiheit wird nicht über das Bedürfnis nach einer funktionierenden gesellschaftlichen Ordnung gestell

Datum: Mittwoch, der 11. Januar 2017 @ 14:01:00 Thema: Deutsche Politik News

Zum EuGH-Urteil über die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht:

Berlin (ots) - Das Urteil zeugt von Augenmaß, weil es das Prinzip der Religionsfreiheit nicht über das Bedürfnis nach einer funktionierenden gesellschaftlichen Ordnung stellt.

Der Schwimmunterricht erfüllt ja nicht nur den Zweck der körperlichen Ertüchtigung, er trägt auch zum gemeinschaftlichen Erleben bei, das mehr denn je helfen könnte, den vielen Formen gesellschaftlicher Desintegration entgegenzuwirken.

Und womöglich ist das Urteil auch eine gute Vorbeugung, die Gerichte selbst nicht zunehmend zum Schauplatz eines forcierten religiösen Kampfes werden zu lassen.

Kommentar zum EuGH-Urteil über die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht

Pressekontakt:

Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd@berliner-zeitung.de

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Europarecht gibt es hier.)

EuGh-Urteil zu Schwimmunterricht: Keine Ausnahme von Musliminnen
(Youtube-Video, Nachrichten neu, Standard-YouTube-Lizenz, 10.01.2017):

"EuGh-Urteil zu Schwimmunterricht: Keine Ausnahme von Musliminnen!"



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/100787/3531722, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum EuGH-Urteil über die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht:

Berlin (ots) - Das Urteil zeugt von Augenmaß, weil es das Prinzip der Religionsfreiheit nicht über das Bedürfnis nach einer funktionierenden gesellschaftlichen Ordnung stellt.

Der Schwimmunterricht erfüllt ja nicht nur den Zweck der körperlichen Ertüchtigung, er trägt auch zum gemeinschaftlichen Erleben bei, das mehr denn je helfen könnte, den vielen Formen gesellschaftlicher Desintegration entgegenzuwirken.

Und womöglich ist das Urteil auch eine gute Vorbeugung, die Gerichte selbst nicht zunehmend zum Schauplatz eines forcierten religiösen Kampfes werden zu lassen.

Kommentar zum EuGH-Urteil über die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht

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EuGh-Urteil zu Schwimmunterricht: Keine Ausnahme von Musliminnen
(Youtube-Video, Nachrichten neu, Standard-YouTube-Lizenz, 10.01.2017):

"EuGh-Urteil zu Schwimmunterricht: Keine Ausnahme von Musliminnen!"



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