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Derartige Informationen dürfen nicht einfach unterdrückt werden:
Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, verteidigt die Weitergabe der BND-Erkenntnisse über die Türkei!

Datum: Mittwoch, der 17. August 2016 @ 18:01:46 Thema: Deutsche Politik News

Ole Schröder zur Weitergabe der BND-Erkenntnisse über Türkei:

Berlin (ots) - Das Bundesinnenministerium hat die Weitergabe vertraulicher Informationen des Bundesnachrichtendienstes über die Türkei in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion verteidigt.

Der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder, CDU, sagte dem rbb-Inforadio am Mittwoch:

"Wenn die Bundesregierung Informationen von einer nachgeordneten Behörde hat, dann muss sie diese Informationen selbstverständlich zur Verfügung stellen, wenn eine Abgeordnete danach fragt."

Derartige Informationen könnten nicht einfach unterdrückt werden, auch wenn sie unangenehm seien, ergänzte Schröder. Das sei geltende Gesetzeslage, an die man sich halte.

Schröder verteidigte zugleich, dass es keine Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt gegeben hat: "Selbst wenn es innerhalb der Bundesregierung zu Kenntnisnahmen des Auswärtigen Amtes gekommen wäre, hätte es an dieser Tatsache nichts geändert."

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
INFOradio
Chef / Chefin vom Dienst
Tel.: 030 - 97993 - 37400
Mail: info@inforadio.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51580/3406306, Autor siehe obiger Artikel.

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Ole Schröder zur Weitergabe der BND-Erkenntnisse über Türkei:

Berlin (ots) - Das Bundesinnenministerium hat die Weitergabe vertraulicher Informationen des Bundesnachrichtendienstes über die Türkei in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion verteidigt.

Der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder, CDU, sagte dem rbb-Inforadio am Mittwoch:

"Wenn die Bundesregierung Informationen von einer nachgeordneten Behörde hat, dann muss sie diese Informationen selbstverständlich zur Verfügung stellen, wenn eine Abgeordnete danach fragt."

Derartige Informationen könnten nicht einfach unterdrückt werden, auch wenn sie unangenehm seien, ergänzte Schröder. Das sei geltende Gesetzeslage, an die man sich halte.

Schröder verteidigte zugleich, dass es keine Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt gegeben hat: "Selbst wenn es innerhalb der Bundesregierung zu Kenntnisnahmen des Auswärtigen Amtes gekommen wäre, hätte es an dieser Tatsache nichts geändert."

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