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Ein Betätigungsfeld für die SPD - wenn sie es für wichtig genug hält:
Der Mindestlohn reicht für Singles in Großstädten oft nicht zum Leben: Das so genannte Lohnabstandsgebot wird in den westdeutschen Ballungsräumen oftmals nicht realisiert!

Datum: Montag, der 20. Juni 2016 @ 13:31:46 Thema: Deutsche Politik News

Zum Mindestlohn für Singles in Großstädten:

Düsseldorf (ots) - Für Geringverdiener in den westdeutschen Ballungsräumen lohnt sich das Arbeiten wegen zu hoher Mieten oft nicht.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt.

Demnach bringt ein Vollzeitjob mit einem Mindestlohn-Stundenverdienst von 8,50 Euro in vielen westdeutschen Städten vielerorts zu wenig ein, um Lebenshaltungskosten und Miete zu decken.

Der Antwort zufolge erhält eine alleinstehende Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden und einem Mindestlohn von 8,50 Euro einen monatlichen Bruttolohn von 1.388,62 Euro.

Netto bleiben dem Papier zufolge 1.040,27 Euro übrig für die Lebenshaltungskosten. Der durchschnittliche Existenzbedarf alleinstehender Erwerbstätiger betrage jedoch 1.053 Euro und läge damit um 13 Euro über dem Gehalt.

Der Existenzbedarf setze sich zusammen aus dem Hartz-IV-Regelsatz von 404 Euro, den durchschnittlichen Kosten der Unterkunft von 349 Euro sowie dem Erwerbstätigenfreibetrag von 300 Euro.

Letzterer soll sicherstellen, dass das so genannte Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt: Damit wird garantiert, dass sich Arbeiten mehr lohnt als Nicht-Arbeiten.

In einzelnen Städten ist die Lücke noch größer: Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger in München habe Anspruch auf einen Mietzuschuss von 492 Euro, so das Papier. Dieser Betrag liege um 156 Euro über dem Existenzbedarf aus einem Vollzeit-Job mit Mindestlohn.

In Düsseldorf zahle das Job-Center einen durchschnittlichen Mietzuschuss von 395 Euro. Auch hier bringe ein Mindestlohn-Job 46 Euro zu wenig ein.

Für den Linken-Politiker Klaus Ernst bedeuten die hohen Mietbelastungen für Geringverdiener, dass der Mindestlohn deutlich erhöht werden muss. "In großen Teilen des Westens und in Ballungsgebieten hängt man mit 8,50 Euro weiter am Tropf des Staates", sagte er.

"Der Mindestlohn muss ganz deutlich höher liegen, als derzeit durch die Mindestlohnkommission angedacht wird."

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, forderte, nicht den Mindestlohn stark zu erhöhen, sondern die Sozialabgaben für Geringverdiener zu senken.

"Oberste Priorität sollte eine Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge sowohl für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch für die Unternehmen sein", sagte Fratzscher.

"Denn nur wenn es wieder attraktiver wird für Unternehmen Menschen einzustellen und in sie zu investieren, werden Produktivität und Einkommen gerade der Geringverdiener steigen können."

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3356907, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!



Zum Mindestlohn für Singles in Großstädten:

Düsseldorf (ots) - Für Geringverdiener in den westdeutschen Ballungsräumen lohnt sich das Arbeiten wegen zu hoher Mieten oft nicht.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt.

Demnach bringt ein Vollzeitjob mit einem Mindestlohn-Stundenverdienst von 8,50 Euro in vielen westdeutschen Städten vielerorts zu wenig ein, um Lebenshaltungskosten und Miete zu decken.

Der Antwort zufolge erhält eine alleinstehende Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden und einem Mindestlohn von 8,50 Euro einen monatlichen Bruttolohn von 1.388,62 Euro.

Netto bleiben dem Papier zufolge 1.040,27 Euro übrig für die Lebenshaltungskosten. Der durchschnittliche Existenzbedarf alleinstehender Erwerbstätiger betrage jedoch 1.053 Euro und läge damit um 13 Euro über dem Gehalt.

Der Existenzbedarf setze sich zusammen aus dem Hartz-IV-Regelsatz von 404 Euro, den durchschnittlichen Kosten der Unterkunft von 349 Euro sowie dem Erwerbstätigenfreibetrag von 300 Euro.

Letzterer soll sicherstellen, dass das so genannte Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt: Damit wird garantiert, dass sich Arbeiten mehr lohnt als Nicht-Arbeiten.

In einzelnen Städten ist die Lücke noch größer: Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger in München habe Anspruch auf einen Mietzuschuss von 492 Euro, so das Papier. Dieser Betrag liege um 156 Euro über dem Existenzbedarf aus einem Vollzeit-Job mit Mindestlohn.

In Düsseldorf zahle das Job-Center einen durchschnittlichen Mietzuschuss von 395 Euro. Auch hier bringe ein Mindestlohn-Job 46 Euro zu wenig ein.

Für den Linken-Politiker Klaus Ernst bedeuten die hohen Mietbelastungen für Geringverdiener, dass der Mindestlohn deutlich erhöht werden muss. "In großen Teilen des Westens und in Ballungsgebieten hängt man mit 8,50 Euro weiter am Tropf des Staates", sagte er.

"Der Mindestlohn muss ganz deutlich höher liegen, als derzeit durch die Mindestlohnkommission angedacht wird."

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, forderte, nicht den Mindestlohn stark zu erhöhen, sondern die Sozialabgaben für Geringverdiener zu senken.

"Oberste Priorität sollte eine Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge sowohl für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch für die Unternehmen sein", sagte Fratzscher.

"Denn nur wenn es wieder attraktiver wird für Unternehmen Menschen einzustellen und in sie zu investieren, werden Produktivität und Einkommen gerade der Geringverdiener steigen können."

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