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Christa Markl-Vieto (Grüne), Umweltstadträtin scheitert mit ihrem Hundeverbot an Seen: Ein eindeutiges Urteil - Behörden können Paragrafen und Verordnungen nicht wie in Steglitz-Zehlendorf strapaziere

Datum: Mittwoch, der 16. Dezember 2015 @ 15:01:42 Thema: Deutsche Politik News

Gilbert Schomaker zum Hundeverbot an Seen:

Berlin (ots) - Das Urteil ist eine deutliche Niederlage für die Steglitz-Zehlendorfer Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne).

Sie hatte in die Trickkiste gegriffen, um das Hundeverbot an den beiden beliebten Seen durchzusetzen.

Die Uferwege waren als Badestellen deklariert worden, weil an Badestellen in Berlin das Mitführen von Hunden verboten ist.

Aber so einfach geht es nicht, erklärte das Verwaltungsgericht, und verwies damit die Stadträtin in die Schranken.

Auch wenn man die Absicht des Bezirksamts, die Seen für die Badenden sauber zu halten, nachvollziehen kann, ist die Botschaft des Verwaltungsgerichts eindeutig:

Behörden müssen sich an Recht und Gesetz halten und können nicht Paragrafen und Verordnungen in derartiger Weise strapazieren, wie es in Steglitz-Zehlendorf geschehen ist.

Kommentar von Gilbert Schomaker

Der vollständige Kommentar unter: www.morgenpost.de/206827629

Pressekontakt:

BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/53614/3203768, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Das Urteil ist eine deutliche Niederlage für die Steglitz-Zehlendorfer Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne).

Sie hatte in die Trickkiste gegriffen, um das Hundeverbot an den beiden beliebten Seen durchzusetzen.

Die Uferwege waren als Badestellen deklariert worden, weil an Badestellen in Berlin das Mitführen von Hunden verboten ist.

Aber so einfach geht es nicht, erklärte das Verwaltungsgericht, und verwies damit die Stadträtin in die Schranken.

Auch wenn man die Absicht des Bezirksamts, die Seen für die Badenden sauber zu halten, nachvollziehen kann, ist die Botschaft des Verwaltungsgerichts eindeutig:

Behörden müssen sich an Recht und Gesetz halten und können nicht Paragrafen und Verordnungen in derartiger Weise strapazieren, wie es in Steglitz-Zehlendorf geschehen ist.

Kommentar von Gilbert Schomaker

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