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Die Immunität von Abgeordneten: Der Schutz gewählter Abgeordneter vor Strafverfolgung ist ein gutes Stück freiheitlicher Tradition!

Datum: Dienstag, der 15. Dezember 2015 @ 09:01:24 Thema: Deutsche Politik News

Jürgen Theiner zur Immunität von Abgeordneten:

Bremen (ots) - Politische Staatsanwälte, die Jagd auf Regierungsgegner machen - was in der Türkei inzwischen Alltag ist, wäre in Deutschland undenkbar.

Im Jahr 2015 jedenfalls.

Ist die parlamentarische Immunität deshalb ein überholtes Privileg? Ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört?

Mit der gleichen Begründung könnte man auch andere Verfassungsgebote abschaffen, weil man sie für ungefährdet und gesellschaftlich eingelöst hält.

Man kann die Sache aber auch anders sehen.

Der Schutz gewählter Abgeordneter vor Strafverfolgung ist ein gutes Stück freiheitlicher Tradition. Einer Obrigkeit abgerungen, die noch glaubte, politische Gegner mit den Mitteln einer willfährigen Justiz in die Knie zwingen zu können.

Wer demokratische Tradition zu schätzen weiß, wird deshalb eher für eine Modernisierung des Regelwerks eintreten.

Die Bürgerschaft könnte sich am Bundestag orientieren.

Der hebt zu Beginn einer Wahlperiode die Immunität aller Abgeordneten auf, und Staatsanwälte müssen den Beginn von Ermittlungen nur noch mitteilen.

Erst wenn konkrete strafrechtliche Sanktionen drohen, wäre wieder das Parlament am Zug.

Kommentar von Jürgen Theiner

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3202651, Autor siehe obiger Artikel.

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Jürgen Theiner zur Immunität von Abgeordneten:

Bremen (ots) - Politische Staatsanwälte, die Jagd auf Regierungsgegner machen - was in der Türkei inzwischen Alltag ist, wäre in Deutschland undenkbar.

Im Jahr 2015 jedenfalls.

Ist die parlamentarische Immunität deshalb ein überholtes Privileg? Ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört?

Mit der gleichen Begründung könnte man auch andere Verfassungsgebote abschaffen, weil man sie für ungefährdet und gesellschaftlich eingelöst hält.

Man kann die Sache aber auch anders sehen.

Der Schutz gewählter Abgeordneter vor Strafverfolgung ist ein gutes Stück freiheitlicher Tradition. Einer Obrigkeit abgerungen, die noch glaubte, politische Gegner mit den Mitteln einer willfährigen Justiz in die Knie zwingen zu können.

Wer demokratische Tradition zu schätzen weiß, wird deshalb eher für eine Modernisierung des Regelwerks eintreten.

Die Bürgerschaft könnte sich am Bundestag orientieren.

Der hebt zu Beginn einer Wahlperiode die Immunität aller Abgeordneten auf, und Staatsanwälte müssen den Beginn von Ermittlungen nur noch mitteilen.

Erst wenn konkrete strafrechtliche Sanktionen drohen, wäre wieder das Parlament am Zug.

Kommentar von Jürgen Theiner

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