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Der Senat will das Berliner Zweckentfremdungsverbot verschärfen: Warnung vor juristischen Fallstricken!

Datum: Donnerstag, der 01. Oktober 2015 @ 09:30:07 Thema: Deutsche Politik News

Andreas Abel zum Berliner Zweckentfremdungsverbot:

Berlin (ots) - Der Senat will das Gesetz ändern, mit dem das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durchgesetzt werden soll und das vor allem gegen die vielen Tausend Ferienwohnungen gerichtet ist.

Die neue Regelung sorgt nun also für "Waffengleichheit" zwischen den Betreibern, die für ihre Ferienwohnung frühzeitig um eine Genehmigung nachgesucht haben, und denjenigen, die listig bis "auf den letzten Drücker" warten wollten.

Die zentrale Frage ist, wie viele Ferienwohnungen in Berlin gebraucht werden und wie viele die Stadt vertragen kann. Es ist richtig, in einer Stadt mit großem Mangel an bezahlbaren Wohnungen Wildwuchs konsequent zu beschneiden.

Es wäre fatal, wenn juristische Fallstricke das Gesetz zur Zweckentfremdung in wesentlichen Punkten wirkungslos machten.

Der vollständige Kommentar unter: www.morgenpost.de/205817077

Kommentar von Andreas Abel

Pressekontakt:

BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

Zitiert aus www.presseportal.de, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.parteien-news.de - dem Parteien & Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



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Berlin (ots) - Der Senat will das Gesetz ändern, mit dem das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durchgesetzt werden soll und das vor allem gegen die vielen Tausend Ferienwohnungen gerichtet ist.

Die neue Regelung sorgt nun also für "Waffengleichheit" zwischen den Betreibern, die für ihre Ferienwohnung frühzeitig um eine Genehmigung nachgesucht haben, und denjenigen, die listig bis "auf den letzten Drücker" warten wollten.

Die zentrale Frage ist, wie viele Ferienwohnungen in Berlin gebraucht werden und wie viele die Stadt vertragen kann. Es ist richtig, in einer Stadt mit großem Mangel an bezahlbaren Wohnungen Wildwuchs konsequent zu beschneiden.

Es wäre fatal, wenn juristische Fallstricke das Gesetz zur Zweckentfremdung in wesentlichen Punkten wirkungslos machten.

Der vollständige Kommentar unter: www.morgenpost.de/205817077

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