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Thema verfehlt beim Juristentag: Arbeitsrecht und nicht Arbeitsmarktpolitik

Datum: Mittwoch, der 22. September 2010 @ 13:30:54 Thema: Deutsche Politik Infos

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert von dem Juristentag eine Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeitsrecht anstelle der Beschäftigung mit arbeitsmarktpolitischen Fragen. Zentrales Thema auf dem Juristentag ist der "Abschied vom Normalarbeitsverhältnis". Dies betrifft laut eines Gutachtens nicht nur die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch die Zeitarbeit.

"Es stünde den deutschen Juristen gut zu Gesicht, über ein einfaches und praktikables Arbeitsrecht nachzudenken, statt sich mit Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik zu beschäftigen. Flexible Beschäftigungsformen sind Grundvoraussetzung für einen funktionsfähigen Arbeitsmarkt. Das gilt insbesondere für die geringfügige Beschäftigung aber auch für die Möglichkeit befristet einzustellen. Bei Zeitarbeit handelt es sich um normale Arbeitsverhältnisse. Wer etwas anderes behauptet, hat die Materie nicht durchdrungen;" macht BDWi-Präsident Werner Küsters deutlich.

"Der Juristentag sollte sich lieber mit Themen beschäftigen, zu denen die Teilnehmer über die erforderliche Kompetenz verfügen. In unserem total ausgeuferten Arbeitsrecht ist hierfür reichlich Platz", fordert Küsters.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 26 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Ralf-Michael Löttgen
Universitätsstraße 2 - 3a
10117
Berlin
info@bdwi-online.de
030.2888070
http://bdwi-online.de



Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert von dem Juristentag eine Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeitsrecht anstelle der Beschäftigung mit arbeitsmarktpolitischen Fragen. Zentrales Thema auf dem Juristentag ist der "Abschied vom Normalarbeitsverhältnis". Dies betrifft laut eines Gutachtens nicht nur die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch die Zeitarbeit.

"Es stünde den deutschen Juristen gut zu Gesicht, über ein einfaches und praktikables Arbeitsrecht nachzudenken, statt sich mit Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik zu beschäftigen. Flexible Beschäftigungsformen sind Grundvoraussetzung für einen funktionsfähigen Arbeitsmarkt. Das gilt insbesondere für die geringfügige Beschäftigung aber auch für die Möglichkeit befristet einzustellen. Bei Zeitarbeit handelt es sich um normale Arbeitsverhältnisse. Wer etwas anderes behauptet, hat die Materie nicht durchdrungen;" macht BDWi-Präsident Werner Küsters deutlich.

"Der Juristentag sollte sich lieber mit Themen beschäftigen, zu denen die Teilnehmer über die erforderliche Kompetenz verfügen. In unserem total ausgeuferten Arbeitsrecht ist hierfür reichlich Platz", fordert Küsters.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 26 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
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