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Thomas Kutschaty (SPD), NRW-Justizminister und Ulrich Hocker, DSW-Präsident: VW-Aufsichtsrat sollte zivilrechtliche Schritte gegen Winterkorn prüfen!

Datum: Dienstag, der 29. September 2015 @ 12:01:40 Thema: Deutsche Politik News

Thomas Kutschaty und Ulrich Hocker zum Ex-VW-Chef Martin Winterkorn:

Düsseldorf (ots) - Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wegen möglicher Beteiligung an Straftaten ermittelt, sollte nach Auffassung von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und Ulrich Hocker, Präsident der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der Aufsichtsrat auch zivilrechtliche Schritte prüfen.

"Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung", sagt Hocker gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

"Aber der Aufsichtsrat ist vom Aktiengesetz her verpflichtet, mögliche Managementfehler bei Volkswagen nun auch zivilrechtlich zu ahnden. Da kann es um Schadenersatz von vielen Millionen Euro für das Unternehmen gehen."

Kutschaty erklärte: "Winterkorn als früherer Vorstandsvorsitzender muss nun damit rechnen, dass ihn das Unternehmen zivilrechtlich verklagt. Wenn gegen Gesetze verstoßen wurde, kann dies eine Haftung des Managers gegenüber dem Unternehmen begründen."

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3133946, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.parteien-news.de - dem Parteien & Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Thomas Kutschaty und Ulrich Hocker zum Ex-VW-Chef Martin Winterkorn:

Düsseldorf (ots) - Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wegen möglicher Beteiligung an Straftaten ermittelt, sollte nach Auffassung von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und Ulrich Hocker, Präsident der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der Aufsichtsrat auch zivilrechtliche Schritte prüfen.

"Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung", sagt Hocker gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

"Aber der Aufsichtsrat ist vom Aktiengesetz her verpflichtet, mögliche Managementfehler bei Volkswagen nun auch zivilrechtlich zu ahnden. Da kann es um Schadenersatz von vielen Millionen Euro für das Unternehmen gehen."

Kutschaty erklärte: "Winterkorn als früherer Vorstandsvorsitzender muss nun damit rechnen, dass ihn das Unternehmen zivilrechtlich verklagt. Wenn gegen Gesetze verstoßen wurde, kann dies eine Haftung des Managers gegenüber dem Unternehmen begründen."

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