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Einspruch der AfD gegen die Bremer Bürgerschaftswahl: Dass nicht alle Stimmen korrekt gezählt wurden, kann als erwiesen gelten!

Datum: Montag, der 03. August 2015 @ 11:01:54 Thema: Deutsche Politik News

Bremen (ots) - Der Einspruch derAfDgegen die Bürgerschaftswahl stellt die Demokratie auf eine Probe.

Denn jene AfD, die am 10. Mai vier Mandate errungen hat, gibt es gar nicht mehr.

Drei Abgeordnete sind zur neugegründeten Partei Alfa übergelaufen.

In Bremerhaven war dieAfDlaut amtlichem Ergebnis nur auf 4,9 Prozent gekommen und hatte damit ein fünftes Bürgerschaftsmandat knapp verfehlt.

Bundesweit liegt sie bei der Sonntagsfrage aktuell bei drei Prozent, Tendenz fallend.

DieAfDhat sich total zerlegt, aber ihren Einspruch gegen das Wahlergebnis in Bremerhaven sollte das Wahlprüfungsgericht trotzdem auf keinen Fall verwerfen.

Dass nicht alle Stimmen korrekt gezählt wurden, kann als erwiesen gelten.

Plausibel ist es ja nicht, dass wirklich bei keinem der insgesamt 33.954 in Bremerhaven abgegebenen Stimmzettel ein Fehler gemacht worden sein soll.

DieAfDbehauptet nun, sie habe mehr als die Hälfte nachgezählt und 44 Stimmen für dieAfDgefunden, die anderen Parteien zugeschlagen worden seien.

Dem einstigen Spitzenkandidaten Thomas Jürgewitz sollen 48 Stimmen gefehlt haben - so oder so ist es also denkbar knapp.

Ob sich Wahlhelfer nur irrten oder bewusst manipulierten, tut kaum etwas zur Sache.

Es ist jedenfalls möglich, dass dieAfDein fünftes Mandat in der Bürgerschaft hätte bekommen müssen.

Verwirft das Wahlprüfungsgericht den Einspruch, beflügelt es Verschwörungstheorien.

Dann wird über der Wahl zur 19. Bremischen Bürgerschaft auf Dauer ein Schatten liegen.

Gibt das Wahlprüfungsgericht dem Einspruch statt, muss in Bremerhaven offiziell nachgezählt werden.

Und sollte dieAfDtatsächlich zu Recht einen fünften Sitz beanspruchen, wird sich zeigen, ob sich das Kräfteverhältnis in der Bürgerschaft ändert.

Denkbar ist, dass die ohnehin schon knappe rot-grüne Mehrheit schrumpft oder im Extremfall sogar verloren geht.

Ein Argument in der Abwägung darf das aber nicht sein, denn jede zur Wahl zugelassene Partei muss gleich behandelt werden.

Und wenn es nicht für einen fünften Sitz reichte, wäre das Nachzählen trotzdem keine überflüssige Mühe.

Denn die Demokratie ginge gestärkt aus dem Verfahren hervor.

Leitartikel von Moritz Döbler

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3086570, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Bremen (ots) - Der Einspruch derAfDgegen die Bürgerschaftswahl stellt die Demokratie auf eine Probe.

Denn jene AfD, die am 10. Mai vier Mandate errungen hat, gibt es gar nicht mehr.

Drei Abgeordnete sind zur neugegründeten Partei Alfa übergelaufen.

In Bremerhaven war dieAfDlaut amtlichem Ergebnis nur auf 4,9 Prozent gekommen und hatte damit ein fünftes Bürgerschaftsmandat knapp verfehlt.

Bundesweit liegt sie bei der Sonntagsfrage aktuell bei drei Prozent, Tendenz fallend.

DieAfDhat sich total zerlegt, aber ihren Einspruch gegen das Wahlergebnis in Bremerhaven sollte das Wahlprüfungsgericht trotzdem auf keinen Fall verwerfen.

Dass nicht alle Stimmen korrekt gezählt wurden, kann als erwiesen gelten.

Plausibel ist es ja nicht, dass wirklich bei keinem der insgesamt 33.954 in Bremerhaven abgegebenen Stimmzettel ein Fehler gemacht worden sein soll.

DieAfDbehauptet nun, sie habe mehr als die Hälfte nachgezählt und 44 Stimmen für dieAfDgefunden, die anderen Parteien zugeschlagen worden seien.

Dem einstigen Spitzenkandidaten Thomas Jürgewitz sollen 48 Stimmen gefehlt haben - so oder so ist es also denkbar knapp.

Ob sich Wahlhelfer nur irrten oder bewusst manipulierten, tut kaum etwas zur Sache.

Es ist jedenfalls möglich, dass dieAfDein fünftes Mandat in der Bürgerschaft hätte bekommen müssen.

Verwirft das Wahlprüfungsgericht den Einspruch, beflügelt es Verschwörungstheorien.

Dann wird über der Wahl zur 19. Bremischen Bürgerschaft auf Dauer ein Schatten liegen.

Gibt das Wahlprüfungsgericht dem Einspruch statt, muss in Bremerhaven offiziell nachgezählt werden.

Und sollte dieAfDtatsächlich zu Recht einen fünften Sitz beanspruchen, wird sich zeigen, ob sich das Kräfteverhältnis in der Bürgerschaft ändert.

Denkbar ist, dass die ohnehin schon knappe rot-grüne Mehrheit schrumpft oder im Extremfall sogar verloren geht.

Ein Argument in der Abwägung darf das aber nicht sein, denn jede zur Wahl zugelassene Partei muss gleich behandelt werden.

Und wenn es nicht für einen fünften Sitz reichte, wäre das Nachzählen trotzdem keine überflüssige Mühe.

Denn die Demokratie ginge gestärkt aus dem Verfahren hervor.

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