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Lüneburger Auschwitz-Prozess: Der Schuldspruch - eine bemerkenswert deutliche Antwort / Und die Gerechtigkeit? Ihr konnte sich der Richterspruch bestenfalls annähern!

Datum: Donnerstag, der 16. Juli 2015 @ 10:01:38 Thema: Deutsche Politik News

Mainz (ots) - Nicht das Strafmaß ist das Entscheidende des Urteils gegen Oskar Gröning, sondern der Schuldspruch.

Schon die Tatsache, dass sich dieser Mann überhaupt vor einem deutschen Gericht verantworten musste, ist von historischer Bedeutung.

Und die Gerechtigkeit? Ihr konnte sich der Richterspruch bestenfalls annähern.

Wie sähe eine gerechte Strafe aus für 300.000-fache Beihilfe zum Mord?

Über viele Jahrzehnte hat sich die deutsche Justiz unwillig oder unfähig gezeigt, angemessene Antworten auf das monströse Verbrechen des Holocaust zu finden.

Die Lüneburger Staatsanwälte und Richter haben das Bild im letzten Moment wenigstens noch ein bisschen zurechtgerückt.

Ihre Antwort ist zwar immer noch keine befriedigende, aber eine bemerkenswert deutliche.

Sie lautet: Selbst wer nur ein kleines Rädchen im verbrecherischen Getriebe des Völkermords war, leistete willentlich seinen Beitrag zum Funktionieren der Todesmaschinerie.

Und trägt folglich Schuld - nicht nur im moralischen, sondern auch im strafrechtlichen Sinn.

Es war das Landgericht München, das sich vor vier Jahren im Prozess gegen den früheren KZ-Aufseher Demjanjuk erstmals zu dieser - gemessen an früheren Zeiten - rigorosen Rechtsauffassung durchrang.

Offenbar konnte dies erst zu einem Zeitpunkt geschehen, da ein Großteil der damaligen Täter unter der Erde war.

Hätten die von den Münchener und Lüneburger Richtern angewandten Maßstäbe schon in den 50er, 60er oder 70er Jahren vor deutschen Gerichten gegolten - Tausende hätten hinter Gitter wandern müssen.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/3072537, Autor siehe obiger Artikel.

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Mainz (ots) - Nicht das Strafmaß ist das Entscheidende des Urteils gegen Oskar Gröning, sondern der Schuldspruch.

Schon die Tatsache, dass sich dieser Mann überhaupt vor einem deutschen Gericht verantworten musste, ist von historischer Bedeutung.

Und die Gerechtigkeit? Ihr konnte sich der Richterspruch bestenfalls annähern.

Wie sähe eine gerechte Strafe aus für 300.000-fache Beihilfe zum Mord?

Über viele Jahrzehnte hat sich die deutsche Justiz unwillig oder unfähig gezeigt, angemessene Antworten auf das monströse Verbrechen des Holocaust zu finden.

Die Lüneburger Staatsanwälte und Richter haben das Bild im letzten Moment wenigstens noch ein bisschen zurechtgerückt.

Ihre Antwort ist zwar immer noch keine befriedigende, aber eine bemerkenswert deutliche.

Sie lautet: Selbst wer nur ein kleines Rädchen im verbrecherischen Getriebe des Völkermords war, leistete willentlich seinen Beitrag zum Funktionieren der Todesmaschinerie.

Und trägt folglich Schuld - nicht nur im moralischen, sondern auch im strafrechtlichen Sinn.

Es war das Landgericht München, das sich vor vier Jahren im Prozess gegen den früheren KZ-Aufseher Demjanjuk erstmals zu dieser - gemessen an früheren Zeiten - rigorosen Rechtsauffassung durchrang.

Offenbar konnte dies erst zu einem Zeitpunkt geschehen, da ein Großteil der damaligen Täter unter der Erde war.

Hätten die von den Münchener und Lüneburger Richtern angewandten Maßstäbe schon in den 50er, 60er oder 70er Jahren vor deutschen Gerichten gegolten - Tausende hätten hinter Gitter wandern müssen.

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