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81 Millionen Euro: Thüringen kann sich des Geldsegens aber noch nicht sicher sein / EU-Kommission könnte die einst zugesprochenen Fördermittel erneut zurückfordern!

Datum: Mittwoch, der 24. Juni 2015 @ 18:24:18 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Thüringen hat in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Mittwoch 81 Millionen Euro zugesprochen bekommen, kann sich des Geldes aber offenbar noch nicht sicher sein.

Wie die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstagausgabe) erfuhr, könnte die EU-Kommission die einst zugesprochenen Fördermittel erneut zurückfordern, wenn sie einen beim ersten Mal gemachten Formfehler nicht wiederholte.

Die von Deutschland vor dem Gerichtshof eingelegte Klage der Bundesrepublik müsste dann in der Sache entschieden werden.

Dabei geht es um die Frage, ob die EU-Kommission bei ihrer Rückforderung zu Recht von einigen entdeckten »Fehlverwendungen« der Fördermittel auf eine unkorrekte Verwendung in allen Projekten des Programms schließen durfte.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium der Zeitung mitteilte, hat die EU-Kommission in weiteren Fällen Rückforderungsentscheidungen gegen Deutschland auf solche "Extrapolationen" gestützt.

Einige Klagen der Bundesregierung seien noch anhängig. Materiell betroffen seien verschiedene Bundesländer.

Es handele sich jedoch um einige wenige Altfälle.

Seit der Förderperiode 2000-2006 habe die Extrapolation eine »unangreifbare Rechtsgrundlage«.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3055542, Autor siehe obiger Artikel.




Berlin (ots) - Thüringen hat in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Mittwoch 81 Millionen Euro zugesprochen bekommen, kann sich des Geldes aber offenbar noch nicht sicher sein.

Wie die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstagausgabe) erfuhr, könnte die EU-Kommission die einst zugesprochenen Fördermittel erneut zurückfordern, wenn sie einen beim ersten Mal gemachten Formfehler nicht wiederholte.

Die von Deutschland vor dem Gerichtshof eingelegte Klage der Bundesrepublik müsste dann in der Sache entschieden werden.

Dabei geht es um die Frage, ob die EU-Kommission bei ihrer Rückforderung zu Recht von einigen entdeckten »Fehlverwendungen« der Fördermittel auf eine unkorrekte Verwendung in allen Projekten des Programms schließen durfte.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium der Zeitung mitteilte, hat die EU-Kommission in weiteren Fällen Rückforderungsentscheidungen gegen Deutschland auf solche "Extrapolationen" gestützt.

Einige Klagen der Bundesregierung seien noch anhängig. Materiell betroffen seien verschiedene Bundesländer.

Es handele sich jedoch um einige wenige Altfälle.

Seit der Förderperiode 2000-2006 habe die Extrapolation eine »unangreifbare Rechtsgrundlage«.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3055542, Autor siehe obiger Artikel.








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