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Falls die Regierung bestimmt, wer als Vertrauensperson des Bundestages die Spählisten des US-Geheimdienstes einsehen und Ermittlungen anstellen könnte, käme das einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich!

Datum: Donnerstag, der 11. Juni 2015 @ 08:00:59 Thema: Deutsche Politik Infos

Stuttgart (ots) - Wie weit gingen die Hilfsdienste des BND bei der amerikanischen Spionage in Europä

Das Corpus Delicti in dieser heiklen Angelegenheit ist noch immer unter Verschluss. So soll es nach dem Willen der Bundesregierung auch bleiben.

Das wäre aber ein klarer Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung. Für die Kontrolle der Geheimdienste ist das Parlament zuständig. So steht es seit 2009 auch im Grundgesetz.

Aus diesem Prinzip lässt sich allerdings nicht herauslesen, dass jeder einzelne Abgeordnete Einblick in sämtliche Geheimdokumente erhalten muss.

Es würde den Kontrollrechten vollauf genügen, wenn eine Vertrauensperson des Bundestags die Spählisten des US-Geheimdienstes einsehen und Ermittlungen dazu anstellen könnte.

Falls aber die Regierung bestimmt, wer das ist, käme das einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich.

Das wäre so aberwitzig, als würde das Finanzamt ertappte Steuersünder beauftragen, ihre Unterlagen selbst zu überprüfen.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/48503/3043928, Autor siehe obiger Artikel.




Stuttgart (ots) - Wie weit gingen die Hilfsdienste des BND bei der amerikanischen Spionage in Europä

Das Corpus Delicti in dieser heiklen Angelegenheit ist noch immer unter Verschluss. So soll es nach dem Willen der Bundesregierung auch bleiben.

Das wäre aber ein klarer Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung. Für die Kontrolle der Geheimdienste ist das Parlament zuständig. So steht es seit 2009 auch im Grundgesetz.

Aus diesem Prinzip lässt sich allerdings nicht herauslesen, dass jeder einzelne Abgeordnete Einblick in sämtliche Geheimdokumente erhalten muss.

Es würde den Kontrollrechten vollauf genügen, wenn eine Vertrauensperson des Bundestags die Spählisten des US-Geheimdienstes einsehen und Ermittlungen dazu anstellen könnte.

Falls aber die Regierung bestimmt, wer das ist, käme das einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich.

Das wäre so aberwitzig, als würde das Finanzamt ertappte Steuersünder beauftragen, ihre Unterlagen selbst zu überprüfen.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/48503/3043928, Autor siehe obiger Artikel.








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