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Lausitzer Rundschau: Vorratsdatenspeicherung light - Schwarz-Rot legt Gesetzentwurf vor / Balance zwischen Sicherheit und Freiheit - hier scheint sie gelungen!

Datum: Donnerstag, der 28. Mai 2015 @ 11:01:10 Thema: Deutsche Politik Infos

Cottbus (ots) - Wenn ein Gesetz von den einen als "erster ermutigender Schritt" (Gewerkschaft der Polizei) bezeichnet wird, von den anderen aber als "schwarzer Tag für unsere Grund- und Freiheitsrechte" (Linke), dann liegt es wahrscheinlich nicht am Gesetz.

Sondern an den Beurteilungsmaßstäben.

Sie sind hüben wie drüben schief.

Die verzerrte Wahrnehmung rührt daher, dass über die Vorratsdatenspeicherung zu lange zu erbittert gestritten wurde, sodass die Sinne nur noch für das Pro oder Contra geschärft sind.

Das gestern vom Kabinett beschlossene Gesetz schafft ein zusätzliches Instrument für die Ermittler, nicht mehr, nicht weniger.

Die Vorratsdatenspeicherung reagiert darauf, dass die Verbrecher heutzutage auch über elektronische Medien miteinander kommunizieren, seien es Handys oder das Internet. Und dass die Straftäter zunehmend international vernetzt sind.

Das gilt für die Bandenkriminalität, das gilt für den Terrorismus.

Es wäre leichtfertig, ja grob fahrlässig, so zu tun, als gäbe es das alles nicht.

Dieser Gesetzentwurf ist eine Vorratsdatenspeicherung light.

Gespeichert werden nur die Verbindungsdaten, nicht die Inhalte, und das nur zehn Wochen lang.

Und der Zugriff ist reglementiert - nur nach richterlicher Anordnung, nur bei schweren Straftaten.

Das sind erhebliche Einschränkungen, doch sie waren notwendig, um die Freiheitsrechte der Bürger nicht über Gebühr zu strapazieren.

Schließlich erfolgt die Speicherung ohne Anlass.

Eine Demokratie muss stets die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit halten, auch in Phasen akuter Bedrohung.

Hier scheint sie gelungen.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/3032513, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht von » PressePortal.de « auf / über http://www.parteien-news.de - dem freien Politik & Parteien News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Cottbus (ots) - Wenn ein Gesetz von den einen als "erster ermutigender Schritt" (Gewerkschaft der Polizei) bezeichnet wird, von den anderen aber als "schwarzer Tag für unsere Grund- und Freiheitsrechte" (Linke), dann liegt es wahrscheinlich nicht am Gesetz.

Sondern an den Beurteilungsmaßstäben.

Sie sind hüben wie drüben schief.

Die verzerrte Wahrnehmung rührt daher, dass über die Vorratsdatenspeicherung zu lange zu erbittert gestritten wurde, sodass die Sinne nur noch für das Pro oder Contra geschärft sind.

Das gestern vom Kabinett beschlossene Gesetz schafft ein zusätzliches Instrument für die Ermittler, nicht mehr, nicht weniger.

Die Vorratsdatenspeicherung reagiert darauf, dass die Verbrecher heutzutage auch über elektronische Medien miteinander kommunizieren, seien es Handys oder das Internet. Und dass die Straftäter zunehmend international vernetzt sind.

Das gilt für die Bandenkriminalität, das gilt für den Terrorismus.

Es wäre leichtfertig, ja grob fahrlässig, so zu tun, als gäbe es das alles nicht.

Dieser Gesetzentwurf ist eine Vorratsdatenspeicherung light.

Gespeichert werden nur die Verbindungsdaten, nicht die Inhalte, und das nur zehn Wochen lang.

Und der Zugriff ist reglementiert - nur nach richterlicher Anordnung, nur bei schweren Straftaten.

Das sind erhebliche Einschränkungen, doch sie waren notwendig, um die Freiheitsrechte der Bürger nicht über Gebühr zu strapazieren.

Schließlich erfolgt die Speicherung ohne Anlass.

Eine Demokratie muss stets die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit halten, auch in Phasen akuter Bedrohung.

Hier scheint sie gelungen.

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Telefon: 0355/481232
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politik@lr-online.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/3032513, Autor siehe obiger Artikel.

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