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Kindergeburtstag: Gastgeber-Eltern übernehmen Aufsichtspflicht

Datum: Donnerstag, der 23. April 2015 @ 17:37:47 Thema: Deutsche Politik Infos

R+V-Infocenter: Einladung gilt als "Vertrag"

Wiesbaden, 23. April 2015. Kuchen essen, Schatzsuche, Ausflug: Kindergeburtstage sind für Eltern mit viel Arbeit verbunden - und mit viel Verantwortung. "Sie übernehmen in diesen Stunden die Aufsichtspflicht für alle anwesenden Kinder, egal ob die Einladung schriftlich oder mündlich erfolgt ist", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Das bedeutet: Wenn den Kleinen etwas passiert oder sie andere schädigen, müssen die Gastgeber-Eltern unter Umständen dafür haften.

Ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, hängt allerdings immer vom Einzelfall ab. Falls ja, drohen ihnen rechtliche Konsequenzen. Als Faustregel gilt: Je jünger die Kinder und je gefährlicher die Situation, desto besser müssen sie die Gruppe im Auge behalten. Auch das Verhalten der einzelnen Kinder und die Umgebung spielen eine Rolle. "Selbst wenn die Feier im Schwimmbad oder im Freizeitpark stattfindet, müssen die Eltern gut aufpassen. Denn eine zweite Aufsichtsperson, etwa ein Bademeister, entbindet sie nie komplett von ihren Pflichten", erklärt R+V-Experte Földhazi.

Der Experte rät, sich die Aufsicht mit mehreren Erwachsenen zu teilen. Bei sehr abenteuerlichen Aktivitäten ist es zudem ratsam, die Gruppe zu teilen oder weniger Kinder einzuladen. Außerdem sollten sich die Organisatoren überlegen, ob die geplanten Aktivitäten wirklich geeignet sind - im Zweifelsfall die anderen Eltern vorher fragen. Wichtig ist zudem, dass die Gastgeber eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Direkt zur Meldung:
http://ao-url.de/76d1b1

Weitere Themen unter
http://infocenter.ruv.de
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die \"Ängste der Deutschen\" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek@arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



R+V-Infocenter: Einladung gilt als "Vertrag"

Wiesbaden, 23. April 2015. Kuchen essen, Schatzsuche, Ausflug: Kindergeburtstage sind für Eltern mit viel Arbeit verbunden - und mit viel Verantwortung. "Sie übernehmen in diesen Stunden die Aufsichtspflicht für alle anwesenden Kinder, egal ob die Einladung schriftlich oder mündlich erfolgt ist", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Das bedeutet: Wenn den Kleinen etwas passiert oder sie andere schädigen, müssen die Gastgeber-Eltern unter Umständen dafür haften.

Ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, hängt allerdings immer vom Einzelfall ab. Falls ja, drohen ihnen rechtliche Konsequenzen. Als Faustregel gilt: Je jünger die Kinder und je gefährlicher die Situation, desto besser müssen sie die Gruppe im Auge behalten. Auch das Verhalten der einzelnen Kinder und die Umgebung spielen eine Rolle. "Selbst wenn die Feier im Schwimmbad oder im Freizeitpark stattfindet, müssen die Eltern gut aufpassen. Denn eine zweite Aufsichtsperson, etwa ein Bademeister, entbindet sie nie komplett von ihren Pflichten", erklärt R+V-Experte Földhazi.

Der Experte rät, sich die Aufsicht mit mehreren Erwachsenen zu teilen. Bei sehr abenteuerlichen Aktivitäten ist es zudem ratsam, die Gruppe zu teilen oder weniger Kinder einzuladen. Außerdem sollten sich die Organisatoren überlegen, ob die geplanten Aktivitäten wirklich geeignet sind - im Zweifelsfall die anderen Eltern vorher fragen. Wichtig ist zudem, dass die Gastgeber eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

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