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Wolfgang Dippold, PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg: Immobilie und Partnerschaft

Datum: Mittwoch, der 22. April 2015 @ 10:20:56 Thema: Deutsche Politik Infos

Im siebten Himmel entscheiden sich viele Paare für eine gemeinsame Immobilie. Doch was geschieht bei einer Trennung?

Bamberg, 22.04.2015. Man muss nicht verheiratet sein, um sich gemeinsam für eine Immobilie zu entscheiden. Auch nichtverheiratete Paare nehmen oft einen Kredit auf, um sich den Traum erfüllen zu können – beide haften, beide sind im Grundbuch eingetragen. „Im Falle einer Trennung kann die Immobilie verkauft werden und beide Personen erhalten die Hälfte des Erlöses bei Tilgung des Kredites“, erklärt Wolfgang Dippold, Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg.

Schwieriger wird es laut Dippold bei einer Trennung und Auseinandersetzung bei Eigentum der Immobilie nur einer Person. „Wenn nur eine Person innerhalb der Lebensgemeinschaft ins Grundbuch eingetragen ist, jedoch beide in der Immobilie wohnen und den Kredit abbezahlen, kann der offizielle Nicht-Miteigentümer einen Ausgleich verlangen, wobei der Ausgang eines solchen Konflikts oft ungewiss ist.“ Der Bundesgerichtshof (BGH) stützt sich in einem solchen Fall auf das Argument, dass die Entscheidung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und gegen die Ehe, keine Verzicht auf feste Regeln im Fall der Trennung beinhaltet. Laut BGH können Erstattungsansprüche über den Wegfall der Geschäftsgrundlage abgewickelt werden, wenn einer den Hauskauf vorantreibt und dadurch das Vermögen des anderen vermehrt. Der BGH sieht in diesem Fall einen Kooperationsvertrag, der dann bei Scheitern der Lebensgemeinschaft zu Ansprüchen nach Wegfall der Geschäftsgrundlage führt.

PROJECT-Geschäftsführer Wolfgang Dippold rät, bei aller Liebe, vor Erwerb einer gemeinsamen Immobilie Regeln gemeinsam zu finden und schriftlich zu fixieren. „Eine juristische Beratung im Vorfeld ist kostengünstiger, als ein langwieriger Rechtsstreit im Falle einer Trennung“, betont Dippold. „Des Weiteren sollten steuerliche und erbrechtliche Fragen geklärt werden.“ Schließlich besteht auch die Möglichkeit eines Darlehensvertrags, welcher Ansprüche untereinander regelt, wenn eine Person mehr Geld in den Hausbau investiert.

Weitere Informationen unter http://www.project-investment.de

PROJECT Investment Gruppe
Kirschäckerstraße 25
96052 Bamberg
Tel. 0951.91 790 330
Fax 0951.91 790 333
E-Mail: presse@project-investment.de
http://www.project-investment.de



Im siebten Himmel entscheiden sich viele Paare für eine gemeinsame Immobilie. Doch was geschieht bei einer Trennung?

Bamberg, 22.04.2015. Man muss nicht verheiratet sein, um sich gemeinsam für eine Immobilie zu entscheiden. Auch nichtverheiratete Paare nehmen oft einen Kredit auf, um sich den Traum erfüllen zu können – beide haften, beide sind im Grundbuch eingetragen. „Im Falle einer Trennung kann die Immobilie verkauft werden und beide Personen erhalten die Hälfte des Erlöses bei Tilgung des Kredites“, erklärt Wolfgang Dippold, Geschäftsführer der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg.

Schwieriger wird es laut Dippold bei einer Trennung und Auseinandersetzung bei Eigentum der Immobilie nur einer Person. „Wenn nur eine Person innerhalb der Lebensgemeinschaft ins Grundbuch eingetragen ist, jedoch beide in der Immobilie wohnen und den Kredit abbezahlen, kann der offizielle Nicht-Miteigentümer einen Ausgleich verlangen, wobei der Ausgang eines solchen Konflikts oft ungewiss ist.“ Der Bundesgerichtshof (BGH) stützt sich in einem solchen Fall auf das Argument, dass die Entscheidung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und gegen die Ehe, keine Verzicht auf feste Regeln im Fall der Trennung beinhaltet. Laut BGH können Erstattungsansprüche über den Wegfall der Geschäftsgrundlage abgewickelt werden, wenn einer den Hauskauf vorantreibt und dadurch das Vermögen des anderen vermehrt. Der BGH sieht in diesem Fall einen Kooperationsvertrag, der dann bei Scheitern der Lebensgemeinschaft zu Ansprüchen nach Wegfall der Geschäftsgrundlage führt.

PROJECT-Geschäftsführer Wolfgang Dippold rät, bei aller Liebe, vor Erwerb einer gemeinsamen Immobilie Regeln gemeinsam zu finden und schriftlich zu fixieren. „Eine juristische Beratung im Vorfeld ist kostengünstiger, als ein langwieriger Rechtsstreit im Falle einer Trennung“, betont Dippold. „Des Weiteren sollten steuerliche und erbrechtliche Fragen geklärt werden.“ Schließlich besteht auch die Möglichkeit eines Darlehensvertrags, welcher Ansprüche untereinander regelt, wenn eine Person mehr Geld in den Hausbau investiert.

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