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Neue Westfälische (Bielefeld): Mietpreisbremse - Gesetz mit Augenmaß!

Datum: Freitag, der 06. März 2015 @ 08:00:16 Thema: Deutsche Politik Infos

Bielefeld (ots) - Die Mietpreisbremse ist beschlossen und muss nur noch von den Ländern umgesetzt werden - ein Gesetz mit Augenmaß.

Die Länder können ermessen, wo eine Mietpreisbremse erforderlich ist und wo nicht. In Schleswig-Holstein sieht der Wohnungsmarkt völlig anders aus als im benachbarten Hamburg.

Auch bremst das Gesetz Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht. Neubauten und neu sanierte Wohnungen sind von dem Deckel ausgenommen.

In beiden Fällen gilt die Grenze für Mieterhöhungen - maximal zehn Prozent über dem Mietzins vergleichbarer Wohnungen in ähnlicher Lage - ausdrücklich nicht.

Und außerdem ist die Bremse keine Vollbremsung, sondern moderat. Ein Anstieg um zehn Prozent über ortsüblichen Vergleichsmieten ist akzeptabel.

Einzige Unsicherheit ist die Vergleichbarkeit. Wer gibt dem Vermieter Rechtssicherheit bei einer Erhöhung?

Das aber ist ein zahlbarer Preis für die Beruhigung eines Marktes, der mancherorts aus den Fugen geraten ist.

Kommentar CARSTEN HEIL

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/2965890/neue-westfaelische-bielefeld-kommentar-mietpreisbremse-gesetz-mit-augenmass-carsten-heil, Autor siehe obiger Artikel.

Weitere Politik & Parteien News & Infos auf http://www.parteien-news.de - dem freien Politik & Parteien News Portal mit aktuellen News und Artikeln


Bielefeld (ots) - Die Mietpreisbremse ist beschlossen und muss nur noch von den Ländern umgesetzt werden - ein Gesetz mit Augenmaß.

Die Länder können ermessen, wo eine Mietpreisbremse erforderlich ist und wo nicht. In Schleswig-Holstein sieht der Wohnungsmarkt völlig anders aus als im benachbarten Hamburg.

Auch bremst das Gesetz Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht. Neubauten und neu sanierte Wohnungen sind von dem Deckel ausgenommen.

In beiden Fällen gilt die Grenze für Mieterhöhungen - maximal zehn Prozent über dem Mietzins vergleichbarer Wohnungen in ähnlicher Lage - ausdrücklich nicht.

Und außerdem ist die Bremse keine Vollbremsung, sondern moderat. Ein Anstieg um zehn Prozent über ortsüblichen Vergleichsmieten ist akzeptabel.

Einzige Unsicherheit ist die Vergleichbarkeit. Wer gibt dem Vermieter Rechtssicherheit bei einer Erhöhung?

Das aber ist ein zahlbarer Preis für die Beruhigung eines Marktes, der mancherorts aus den Fugen geraten ist.

Kommentar CARSTEN HEIL

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Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/2965890/neue-westfaelische-bielefeld-kommentar-mietpreisbremse-gesetz-mit-augenmass-carsten-heil, Autor siehe obiger Artikel.

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