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Garagen als notwendiger Stellplatz: Gerümpel raus, Auto rein

Datum: Donnerstag, der 26. Februar 2015 @ 15:11:40 Thema: Deutsche Politik Infos

R+V-Infocenter: In manchen Gemeinden gehört nur das Auto in die Garage - bei Zweckentfremdung Bußgeld möglich

Wiesbaden, 26. Februar 2015. Fahrräder und Grill, Rasenmäher und Gartenmöbel: In vielen Garagen lagern Hausrat und Gartenutensilien - und das Auto steht auf der Straße. Doch das ist nicht überall erlaubt. Zwar dürfen Besitzer ihre Garage normalerweise auch als Abstellkammer oder Hobbywerkstatt nutzen, in den Bauordnungen der Bundesländer gibt es aber Ausnahmen. "Gemeinden können entscheiden, dass Garagen "notwendige Stellplätze" sind", sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. "Das soll den öffentlichen Verkehrsraum entlasten."

In diesem Fall gehören neben einem Kraftfahrzeug höchstens Zubehör wie Reifen oder ein Wagenheber in die Garage. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. "Denn der Besitzer ändert die Nutzung, und dazu benötigt er eine Genehmigung." R+V-Experte Reinicke rät Garagenbesitzern, sich am besten vorab beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob ihre Garage ein "notwendiger Stellplatz" ist oder ob sie diese auch für andere Zwecke nutzen können.

Mehr unter
http://ao-url.de/78807b

Weitere Themen unter
http://www.infocenter.ruv.de
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die \"Ängste der Deutschen\" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek@arts-others.de
06172/9022-131
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In diesem Fall gehören neben einem Kraftfahrzeug höchstens Zubehör wie Reifen oder ein Wagenheber in die Garage. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. "Denn der Besitzer ändert die Nutzung, und dazu benötigt er eine Genehmigung." R+V-Experte Reinicke rät Garagenbesitzern, sich am besten vorab beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob ihre Garage ein "notwendiger Stellplatz" ist oder ob sie diese auch für andere Zwecke nutzen können.

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