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Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) VKU begrüßt dringend notwendige Reform!

Datum: Montag, der 21. Juli 2014 @ 22:06:12 Thema: Deutsche Politik Infos

Wiesbaden (ots) - Der Hessische Landtag hat gestern in dritter Lesung die Hessische Gemeindeordnung novelliert.

"Wir begrüßen, dass die Regierungsfraktionen die besondere Rolle der kommunalen Unternehmen bei der Umsetzung der Energiewende und bei der Versorgung mit Breitbandzugängen anerkennen und die dringend notwendige Reform der hessischen Gemeindeordnung zügig umgesetzt haben", so Ralf Schodlok, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Hessen.

"Der beschlossene Gesetzentwurf macht nun auch den Vertrieb von Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien für alle Kommunen und ihre Unternehmen endlich möglich."

Der VKU hatte sich für diese Regelung stark eingesetzt, die es insbesondere neuen kommunalen Marktakteuren ermöglicht, die Energiewende in den hessischen Regionen weiter voranzubringen.

Der VKU fordert auch weiterhin, dass das Nachfrageverhalten von Kunden bei der Vermarktung des EEG-Stroms berücksichtigt werden muss.

Schodlok: "Energie ist nur dann marktfähig, wenn sie dem Endkundenbedarf in vollem Umfang entspricht." Die bestehenden herkömmlichen Kunden-Lastprofile lassen sich mit ausschließlich erneuerbaren Energien, insbesondere Windkraft und Solarenergie, nicht wirtschaftlich beliefern.

Der VKU sieht daher künftig den Bedarf, bei den "kommunalen Energielieferungen" auch fossile Anteile zuzulassen, vor allem um Spitzenlasten abzudecken. Insbesondere das Potenzial dezentraler Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, sollte mit eingeschlossen werden.

Zudem begrüßt der VKU die vorgesehene Aufnahme des Aufgabenbereichs "Breitbandversorgung" in den Katalog der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten.

"Wir sind sicher, dass diese Regelung es den kommunalen Unternehmen spürbar einfacher macht, die gebotenen Investitionen anzugehen", so Ralf Schodlok.

Der VKU ist der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft in Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des VKU sind moderne Dienstleister der Daseinsvorsorge und Stabilitätsanker des Wirtschaftsstandortes Hessen.

Als regionale Infrastrukturanbieter leisten die 133 Mitglieder der VKU-Landesgruppe einen wesentlichen Beitrag zur kontinuierlichen Modernisierung grundlegender Infrastrukturen unserer Gesellschaft.

Mit 10,4 Milliarden Euro Umsatz jährlich sind sie die Kraftpakete der hessischen Regionen und Jobmotor zugleich, denn sie beschäftigen rund 16.500 Menschen.

Mit einer jährlichen Investitionssumme von etwa 730 Millionen Euro treiben sie unter anderem die Energiewende vor Ort voran.

Pressekontakt:

Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
mader@vku.de

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
www.vku.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6556/2787215/novellierung-der-hessischen-gemeindeordnung-hgo-vku-begruesst-dringend-notwendige-reform von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Wiesbaden (ots) - Der Hessische Landtag hat gestern in dritter Lesung die Hessische Gemeindeordnung novelliert.

"Wir begrüßen, dass die Regierungsfraktionen die besondere Rolle der kommunalen Unternehmen bei der Umsetzung der Energiewende und bei der Versorgung mit Breitbandzugängen anerkennen und die dringend notwendige Reform der hessischen Gemeindeordnung zügig umgesetzt haben", so Ralf Schodlok, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Hessen.

"Der beschlossene Gesetzentwurf macht nun auch den Vertrieb von Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien für alle Kommunen und ihre Unternehmen endlich möglich."

Der VKU hatte sich für diese Regelung stark eingesetzt, die es insbesondere neuen kommunalen Marktakteuren ermöglicht, die Energiewende in den hessischen Regionen weiter voranzubringen.

Der VKU fordert auch weiterhin, dass das Nachfrageverhalten von Kunden bei der Vermarktung des EEG-Stroms berücksichtigt werden muss.

Schodlok: "Energie ist nur dann marktfähig, wenn sie dem Endkundenbedarf in vollem Umfang entspricht." Die bestehenden herkömmlichen Kunden-Lastprofile lassen sich mit ausschließlich erneuerbaren Energien, insbesondere Windkraft und Solarenergie, nicht wirtschaftlich beliefern.

Der VKU sieht daher künftig den Bedarf, bei den "kommunalen Energielieferungen" auch fossile Anteile zuzulassen, vor allem um Spitzenlasten abzudecken. Insbesondere das Potenzial dezentraler Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, sollte mit eingeschlossen werden.

Zudem begrüßt der VKU die vorgesehene Aufnahme des Aufgabenbereichs "Breitbandversorgung" in den Katalog der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten.

"Wir sind sicher, dass diese Regelung es den kommunalen Unternehmen spürbar einfacher macht, die gebotenen Investitionen anzugehen", so Ralf Schodlok.

Der VKU ist der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft in Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des VKU sind moderne Dienstleister der Daseinsvorsorge und Stabilitätsanker des Wirtschaftsstandortes Hessen.

Als regionale Infrastrukturanbieter leisten die 133 Mitglieder der VKU-Landesgruppe einen wesentlichen Beitrag zur kontinuierlichen Modernisierung grundlegender Infrastrukturen unserer Gesellschaft.

Mit 10,4 Milliarden Euro Umsatz jährlich sind sie die Kraftpakete der hessischen Regionen und Jobmotor zugleich, denn sie beschäftigen rund 16.500 Menschen.

Mit einer jährlichen Investitionssumme von etwa 730 Millionen Euro treiben sie unter anderem die Energiewende vor Ort voran.

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Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6556/2787215/novellierung-der-hessischen-gemeindeordnung-hgo-vku-begruesst-dringend-notwendige-reform von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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