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Versorgungsrücklage nicht antasten - Versorgungsausgaben müssen gesichert werden und bleiben!

Datum: Mittwoch, der 02. Juli 2014 @ 00:50:38 Thema: Deutsche Politik Infos

Frankfurt (ots) - "Das Land Hessen darf die Versorgungsrücklage nicht antasten", war die Reaktion der Vorsitzenden des dbb Hessen, beamtenbund und tarifunion, Ute Wiegand-Fleischhacker auf eine Meldung in der Frankfurter Neuen Presse.

Dort war berichtet worden, dass aus der Versorgungsrücklage eine halbe Milliarde Euro entnommen worden seien. Zudem würde im laufenden Haushaltsjahr das Bedienen dieses Sparbeitrags der Beamtinnen und Beamten nicht erfolgen.

"Die Versorgungsrücklage ist ein Sondervermögen, das ausschließlich zur Mitfinanzierung künftiger Ausgaben für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger dient", so Wiegand-Fleischhacker.

"Die hessischen Beamtinnen und Beamten finanzieren mit dem Verzicht auf einen Teil ihrer Besoldungserhöhung diesen Topf mit. Eine nicht den Regeln entsprechende Entnahme führt zu einem Vertrauensverlust für die Landesregierung."

Wiegand-Fleischhacker forderte daher den Hessischen Finanzminister Schäfer (CDU) auf, für Klarheit in dieser Frage zu sorgen.

Der dbb Hessen unterstütze den weiteren Aufbau der Versorgungsrücklage als Sondervermögen.

"Jedoch nur, wenn dieses ausschließlich zur Mitfinanzierung künftiger Versorgungsausgaben für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger genutzt wird."

Pressekontakt:

Thomas Müller
Pressesprecher dbb Hessen
Tel. 0171 2015645
mail: presse@dbbhessen.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/112703/2769517/versorgungsruecklage-nicht-antasten-versorgungsausgaben-muessen-gesichert-werden-und-bleiben von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Frankfurt (ots) - "Das Land Hessen darf die Versorgungsrücklage nicht antasten", war die Reaktion der Vorsitzenden des dbb Hessen, beamtenbund und tarifunion, Ute Wiegand-Fleischhacker auf eine Meldung in der Frankfurter Neuen Presse.

Dort war berichtet worden, dass aus der Versorgungsrücklage eine halbe Milliarde Euro entnommen worden seien. Zudem würde im laufenden Haushaltsjahr das Bedienen dieses Sparbeitrags der Beamtinnen und Beamten nicht erfolgen.

"Die Versorgungsrücklage ist ein Sondervermögen, das ausschließlich zur Mitfinanzierung künftiger Ausgaben für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger dient", so Wiegand-Fleischhacker.

"Die hessischen Beamtinnen und Beamten finanzieren mit dem Verzicht auf einen Teil ihrer Besoldungserhöhung diesen Topf mit. Eine nicht den Regeln entsprechende Entnahme führt zu einem Vertrauensverlust für die Landesregierung."

Wiegand-Fleischhacker forderte daher den Hessischen Finanzminister Schäfer (CDU) auf, für Klarheit in dieser Frage zu sorgen.

Der dbb Hessen unterstütze den weiteren Aufbau der Versorgungsrücklage als Sondervermögen.

"Jedoch nur, wenn dieses ausschließlich zur Mitfinanzierung künftiger Versorgungsausgaben für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger genutzt wird."

Pressekontakt:

Thomas Müller
Pressesprecher dbb Hessen
Tel. 0171 2015645
mail: presse@dbbhessen.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/112703/2769517/versorgungsruecklage-nicht-antasten-versorgungsausgaben-muessen-gesichert-werden-und-bleiben von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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