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Lüth (AfD): Aussagen von Frau Kramp-Karrenbauer (saarländische Ministerpräsidentin, CDU) grenzen an Straftatbestand!

Datum: Sonntag, der 04. Mai 2014 @ 23:43:53 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - "Die Äußerungen der saarländischen Ministerpräsidentin, dieAfDbefinde sich an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit, vermischen nicht nur Parteiinteresse in einem für sie sehr miserabel laufenden Wahlkampf mit ihrem Regierungsauftrag und der damit verbunden Verantwortung und dem Gebot der Neutralität.

Sie grenzen auch an den Straftatbestand der Verleumdung und Falschaussage", so der Pressesprecher der Alternative für Deutschland, Christian Lüth.

"Dabei müsste Frau Kramp-Karrenbauer es eigentlich besser wissen, schließlich sind in unserem Wahlprogramm nicht einmal andeutungsweise rechtspopulistische, ganz zu schweigen von verfassungswidrigen Forderungen zu finden.

Sollte Frau Kramp-Karrenbauer es ernst gemeint haben mit ihrer Äußerung, hätte sie ohne weiteres beim Verfassungsschutz nachfragen können.

Dass sie dies jedoch nicht tat, sondern es vorgezogen hat, die Frage öffentlich zu stellen, zeugt davon, dass es sich hierbei um einen billigen und durchsichtigen Wahlkampftrick handelt.

Nicht die AfD, sondern die CDU entlarvt sich durch solche Äußerungen selbst. Eine Partei, die sich der legitimen Konkurrenz der anderen Parteien nur durch Verleumdungen zu erwehren weiß, ist nicht mehr wählbar.

Das beweisen auch die vielen Zuschriften an die Staatskanzlei in Saarbrücken von aufgebrachten CDU-Mitgliedern, die sich ihrem Unmut Luft machen, in dem Sie ankündigen, der CDU am 25. Mai die Stimme zu verweigern.

Frau Kramp-Karrenbauer hat ihrer Partei mit dieser Äußerung einen Bärendienst erwiesen", so Lüth weiter.

Pressekontakt:

Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
Tel.: 030 26558370

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/2726871/aussagen-von-frau-kramp-karrenbauer-grenzen-an-straftatbestand von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - "Die Äußerungen der saarländischen Ministerpräsidentin, dieAfDbefinde sich an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit, vermischen nicht nur Parteiinteresse in einem für sie sehr miserabel laufenden Wahlkampf mit ihrem Regierungsauftrag und der damit verbunden Verantwortung und dem Gebot der Neutralität.

Sie grenzen auch an den Straftatbestand der Verleumdung und Falschaussage", so der Pressesprecher der Alternative für Deutschland, Christian Lüth.

"Dabei müsste Frau Kramp-Karrenbauer es eigentlich besser wissen, schließlich sind in unserem Wahlprogramm nicht einmal andeutungsweise rechtspopulistische, ganz zu schweigen von verfassungswidrigen Forderungen zu finden.

Sollte Frau Kramp-Karrenbauer es ernst gemeint haben mit ihrer Äußerung, hätte sie ohne weiteres beim Verfassungsschutz nachfragen können.

Dass sie dies jedoch nicht tat, sondern es vorgezogen hat, die Frage öffentlich zu stellen, zeugt davon, dass es sich hierbei um einen billigen und durchsichtigen Wahlkampftrick handelt.

Nicht die AfD, sondern die CDU entlarvt sich durch solche Äußerungen selbst. Eine Partei, die sich der legitimen Konkurrenz der anderen Parteien nur durch Verleumdungen zu erwehren weiß, ist nicht mehr wählbar.

Das beweisen auch die vielen Zuschriften an die Staatskanzlei in Saarbrücken von aufgebrachten CDU-Mitgliedern, die sich ihrem Unmut Luft machen, in dem Sie ankündigen, der CDU am 25. Mai die Stimme zu verweigern.

Frau Kramp-Karrenbauer hat ihrer Partei mit dieser Äußerung einen Bärendienst erwiesen", so Lüth weiter.

Pressekontakt:

Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
Tel.: 030 26558370

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/2726871/aussagen-von-frau-kramp-karrenbauer-grenzen-an-straftatbestand von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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