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Rheinische Post: Mindestlohn: Wirtschaftsweisen-Chef widerspricht Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD)!

Datum: Donnerstag, der 03. April 2014 @ 11:58:51 Thema: Deutsche Politik Infos

Düsseldorf (ots) - Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, hat der Einschätzung von BundesarbeitsministerinAndrea Nahles(SPD) widersprochen, wonach der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zu Jobverlusten führt.

"Ein Mindestlohn in der derzeit angestrebten Höhe birgt meiner Einschätzung nach die Gefahr, dass neben Langzeitarbeitslosen beispielsweise auch Geringqualifizierte, Jugendliche und viele Arbeitnehmer in Ostdeutschland ihren Arbeitsplatz verlieren würden", sagte Schmidt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe).

"Entsprechend sollte man über Ausnahmen für diese Personengruppen zumindest nachdenken", empfahl der Chef des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Nahles hatte dagegen erklärt, sie erwarte "keinerlei Beschäftigungseffekte" durch den Mindestlohn.

Schmidt begrüßte, dass Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beginn einer Tätigkeit vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen werden sollen.

"Die Ausnahme ist richtig, weil der Mindestlohn den Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt massiv erschweren oder ihn sogar verhindern würde", sagte Schmidt.

Noch besser wäre allerdings eine noch längere Spanne als sechs Monate, sagte Schmidt.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2704164/rheinische-post-mindestlohn-wirtschaftsweisen-chef-widerspricht-nahles von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Düsseldorf (ots) - Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, hat der Einschätzung von BundesarbeitsministerinAndrea Nahles(SPD) widersprochen, wonach der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zu Jobverlusten führt.

"Ein Mindestlohn in der derzeit angestrebten Höhe birgt meiner Einschätzung nach die Gefahr, dass neben Langzeitarbeitslosen beispielsweise auch Geringqualifizierte, Jugendliche und viele Arbeitnehmer in Ostdeutschland ihren Arbeitsplatz verlieren würden", sagte Schmidt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe).

"Entsprechend sollte man über Ausnahmen für diese Personengruppen zumindest nachdenken", empfahl der Chef des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Nahles hatte dagegen erklärt, sie erwarte "keinerlei Beschäftigungseffekte" durch den Mindestlohn.

Schmidt begrüßte, dass Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beginn einer Tätigkeit vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen werden sollen.

"Die Ausnahme ist richtig, weil der Mindestlohn den Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt massiv erschweren oder ihn sogar verhindern würde", sagte Schmidt.

Noch besser wäre allerdings eine noch längere Spanne als sechs Monate, sagte Schmidt.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2704164/rheinische-post-mindestlohn-wirtschaftsweisen-chef-widerspricht-nahles von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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