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NRW-Landesregierung will dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit stoppen!

Datum: Sonntag, der 23. März 2014 @ 16:15:08 Thema: Deutsche Politik Infos

OpenPr.de: Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) macht konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung!

Ausgehend von einer Diskussion im Forum „Faire Zukunftslösung für Flexibilität“, hinterlegt mit Gutachten von Herrn Prof. Dr. Peter Schüren und Frau Prof. Dr. Christiane Brors ist das laut Minister Schneider „der erste konkrete Vorschlag für eine Eindämmung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen.

NRW setzt damit die Messlatte hoch für alle folgenden Diskussionen.”

Bei Werkverträgen „Umkehr der Beweislast“:

Die Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass die Beschäftigten in einem Werkvertrag tatsächlich echte Werkvertrags-Mitarbeiter sind und kein Schein-Werkvertrag vorliegt.

Schneider: “Konkret heißt das: Wir wollen die Beweislastumkehr einführen. Wenn ein Mitarbeiter aufzeigt, dass er in die Arbeitsorganisation genauso eingebunden ist, wie ein Kollege aus dem Stammpersonal, dann muss das Unternehmen beweisen, dass dies nicht der Fall ist.

Kann es das nicht, dann ist es automatisch der tatsächliche Arbeitgeber und haftet. Der Arbeitnehmer kann sich dann einklagen.”

Stärkere Informationsrechte für Betriebsräte bei Werkverträgen:

Auch die Arbeitnehmervertretungen sollen deutlich gestärkt werden. Laut Vorstellung des Ministers muss sich der Betriebsrat jeden Fremdpersonal-Einsatz im Unternehmen genau ansehen können. Er bekommt dafür ein stark abgesichertes, dauerhaftes Informationsrecht. Verletzungen dieses Informationsrechts machen den Einsatz unzulässig.

Der Auftraggeber eines Werkvertrags darf nicht mehr am Betriebsrat vorbei eine Beauftragung über den Einkauf regeln. „Er wird also voll in die Verantwortung genommen für legale und faire Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb”, erklärte Schneider das Prinzip seines Vorstoßes.

Die Schutzfunktion einer Erlaubnis (Rettungsschirm) bei der Beurteilung soll entfallen. Damit ist ein aufgedeckter Scheinwerkvertrag mit allen Folgen wie illegale Arbeitnehmerüberlassung zu behandeln.

Beim Einsatz von Zeitarbeit soll der Entleiher für die korrekte Lohnzahlung der Zeitarbeitnehmer haften:

Bei der Zeitarbeit verfolgt die NRW-Regierung das Ziel der Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern und Stammpersonal. “Nach spätestens neun Monaten Einsatz muss mindestens der gleiche Lohn wie beim Stammpersonal gezahlt werden,” so Schneider.

“Der Entleiher, also die Firma, für die gearbeitet wird, haftet als Bürge für diese Lohnzahlung. Leiharbeit soll so nur noch möglich sein, um einen vorübergehenden Bedarf beim Entleiher abzudecken.”

Hintergrund:

Im vergangenen Jahr startete Minister Schneider in NRW die Initiative “Faire Arbeit – fairer Wettbewerb”. Die landeseigene Gesellschaft G.I.B. GmbH betreut dieses Projekt.

Erstes Schwerpunktthema waren die Minijobs. 2014 sind Werkverträge und Leiharbeit zentrale Themen der Initiative. Die I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH ist im Bereich der Personaldienstleistung Partner der NRW-Initiative.

Das von der I.Q.Z gegründeten Forum “Faire Zukunftslösungen für Flexibilität in der Wirtschaft” erarbeitet gemeinsam mit den Stakeholdern der Branche zukünftige Flexibilitätskonzepte unter Beachtung unternehmerischer Verantwortung.

Anfang April erscheint ein Interview mit Herrn Fuhrmann zum Thema faire Personaldienstleistung im Heft 1 / 2014 der G.I.B. oder online auf www.gibinfo.de.

Weiterführende Informationen www.gib.nrw.de , www.guetesiegel-zeitarbeit.de , www.compliance-zeitarbeit.de

Norbert Fuhrmann
c/o I.Q.Z GmbH
53359 Rheinbach Martinsallee 4
o2226-83 700 46

Die I.Q.Z versteht sich als Plattform für faire, seriöse und an Werten orientierte Personaldienstleistung. Sie zertifiziert Personaldienstleister nach CSR-Grundsätzen und berät Unternehmen in Bezug auf Compliance bei Fremdpersonaleinsätzen.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/784257/NRW-Landesregierung-will-dem-Missbrauch-von-Werkvertraegen-und-Leiharbeit-stoppen.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


OpenPr.de: Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) macht konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung!

Ausgehend von einer Diskussion im Forum „Faire Zukunftslösung für Flexibilität“, hinterlegt mit Gutachten von Herrn Prof. Dr. Peter Schüren und Frau Prof. Dr. Christiane Brors ist das laut Minister Schneider „der erste konkrete Vorschlag für eine Eindämmung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen.

NRW setzt damit die Messlatte hoch für alle folgenden Diskussionen.”

Bei Werkverträgen „Umkehr der Beweislast“:

Die Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass die Beschäftigten in einem Werkvertrag tatsächlich echte Werkvertrags-Mitarbeiter sind und kein Schein-Werkvertrag vorliegt.

Schneider: “Konkret heißt das: Wir wollen die Beweislastumkehr einführen. Wenn ein Mitarbeiter aufzeigt, dass er in die Arbeitsorganisation genauso eingebunden ist, wie ein Kollege aus dem Stammpersonal, dann muss das Unternehmen beweisen, dass dies nicht der Fall ist.

Kann es das nicht, dann ist es automatisch der tatsächliche Arbeitgeber und haftet. Der Arbeitnehmer kann sich dann einklagen.”

Stärkere Informationsrechte für Betriebsräte bei Werkverträgen:

Auch die Arbeitnehmervertretungen sollen deutlich gestärkt werden. Laut Vorstellung des Ministers muss sich der Betriebsrat jeden Fremdpersonal-Einsatz im Unternehmen genau ansehen können. Er bekommt dafür ein stark abgesichertes, dauerhaftes Informationsrecht. Verletzungen dieses Informationsrechts machen den Einsatz unzulässig.

Der Auftraggeber eines Werkvertrags darf nicht mehr am Betriebsrat vorbei eine Beauftragung über den Einkauf regeln. „Er wird also voll in die Verantwortung genommen für legale und faire Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb”, erklärte Schneider das Prinzip seines Vorstoßes.

Die Schutzfunktion einer Erlaubnis (Rettungsschirm) bei der Beurteilung soll entfallen. Damit ist ein aufgedeckter Scheinwerkvertrag mit allen Folgen wie illegale Arbeitnehmerüberlassung zu behandeln.

Beim Einsatz von Zeitarbeit soll der Entleiher für die korrekte Lohnzahlung der Zeitarbeitnehmer haften:

Bei der Zeitarbeit verfolgt die NRW-Regierung das Ziel der Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern und Stammpersonal. “Nach spätestens neun Monaten Einsatz muss mindestens der gleiche Lohn wie beim Stammpersonal gezahlt werden,” so Schneider.

“Der Entleiher, also die Firma, für die gearbeitet wird, haftet als Bürge für diese Lohnzahlung. Leiharbeit soll so nur noch möglich sein, um einen vorübergehenden Bedarf beim Entleiher abzudecken.”

Hintergrund:

Im vergangenen Jahr startete Minister Schneider in NRW die Initiative “Faire Arbeit – fairer Wettbewerb”. Die landeseigene Gesellschaft G.I.B. GmbH betreut dieses Projekt.

Erstes Schwerpunktthema waren die Minijobs. 2014 sind Werkverträge und Leiharbeit zentrale Themen der Initiative. Die I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH ist im Bereich der Personaldienstleistung Partner der NRW-Initiative.

Das von der I.Q.Z gegründeten Forum “Faire Zukunftslösungen für Flexibilität in der Wirtschaft” erarbeitet gemeinsam mit den Stakeholdern der Branche zukünftige Flexibilitätskonzepte unter Beachtung unternehmerischer Verantwortung.

Anfang April erscheint ein Interview mit Herrn Fuhrmann zum Thema faire Personaldienstleistung im Heft 1 / 2014 der G.I.B. oder online auf www.gibinfo.de.

Weiterführende Informationen www.gib.nrw.de , www.guetesiegel-zeitarbeit.de , www.compliance-zeitarbeit.de

Norbert Fuhrmann
c/o I.Q.Z GmbH
53359 Rheinbach Martinsallee 4
o2226-83 700 46

Die I.Q.Z versteht sich als Plattform für faire, seriöse und an Werten orientierte Personaldienstleistung. Sie zertifiziert Personaldienstleister nach CSR-Grundsätzen und berät Unternehmen in Bezug auf Compliance bei Fremdpersonaleinsätzen.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/784257/NRW-Landesregierung-will-dem-Missbrauch-von-Werkvertraegen-und-Leiharbeit-stoppen.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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