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Thüringische Landeszeitung zum Thüringer Kali-Vertrag: Landesregierung - auf verlorenem Posten!

Datum: Mittwoch, der 19. März 2014 @ 20:39:09 Thema: Deutsche Politik Infos

Weimar (ots) - Alles geheim. Und sowieso nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Nicht einmal die höchsten Stellen im Land wollen so genau wissen, um was es sich im Einzelnen dreht. Das heißt es mit Blick auf den Kali-Vertrag.

Aber mit dieser Haltung steht die Landesregierung mittlerweile auf verlorenem Posten.

Denn es kann doch wohl nicht sein, dass quer durch fast alle Ministerien und die Staatskanzlei die vermeintlichen Vertragsunterlagen geistern - und die Zuständigen schalten auf stumm, still, stur.

Und es kann auch nicht sein, dass so ein Vertrag Abgeordneten zugespielt wird - und die Zuständigen in der Regierung gehen auf Tauchstation.

Die Hoffnung, dass das Interesse am Kali-Vertrag schwindet, ist durch nichts gerechtfertigt. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist die Stilllegung von Bischofferode wie ein Mahnmal.

Damals, so der Eindruck, wurde ein Stück Thüringen zur leichten Beute. Damals, so das Empfinden, wurde ein Stück Osten gegen westliche Wirtschaftsinteressen bitterböse ausgespielt.

Und Thüringens Politikspitze konnte oder wollte sich nicht zur Wehr setzen gegen vermeintlich Unvermeidliches. Alte Geschichten aus der Zeit der zum Teil bis heute verhassten Treuhand?

Nein, nicht nur das: Der Vertrag, wenn er denn so gilt, wie er nun im Lande kursiert, hat eine anhaltend fatale Wirkung und könnte gar sittenwidrig sein.

Das ist nun zu überprüfen. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten wird nicht durch Scharmützel rund um eine vorgeschobene Geheimniskrämerei zu verhindern sein.

Wer in Thüringen etwas zu sagen hat, tut gut daran, endlich dieses Kapitel aufzuarbeiten.

Wegducken gilt nicht - und geht nicht mehr.

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/2691050/thueringische-landeszeitung-kommentar-zum-thueringer-kali-vertrag-auf-verlorenem-posten von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Weimar (ots) - Alles geheim. Und sowieso nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Nicht einmal die höchsten Stellen im Land wollen so genau wissen, um was es sich im Einzelnen dreht. Das heißt es mit Blick auf den Kali-Vertrag.

Aber mit dieser Haltung steht die Landesregierung mittlerweile auf verlorenem Posten.

Denn es kann doch wohl nicht sein, dass quer durch fast alle Ministerien und die Staatskanzlei die vermeintlichen Vertragsunterlagen geistern - und die Zuständigen schalten auf stumm, still, stur.

Und es kann auch nicht sein, dass so ein Vertrag Abgeordneten zugespielt wird - und die Zuständigen in der Regierung gehen auf Tauchstation.

Die Hoffnung, dass das Interesse am Kali-Vertrag schwindet, ist durch nichts gerechtfertigt. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist die Stilllegung von Bischofferode wie ein Mahnmal.

Damals, so der Eindruck, wurde ein Stück Thüringen zur leichten Beute. Damals, so das Empfinden, wurde ein Stück Osten gegen westliche Wirtschaftsinteressen bitterböse ausgespielt.

Und Thüringens Politikspitze konnte oder wollte sich nicht zur Wehr setzen gegen vermeintlich Unvermeidliches. Alte Geschichten aus der Zeit der zum Teil bis heute verhassten Treuhand?

Nein, nicht nur das: Der Vertrag, wenn er denn so gilt, wie er nun im Lande kursiert, hat eine anhaltend fatale Wirkung und könnte gar sittenwidrig sein.

Das ist nun zu überprüfen. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten wird nicht durch Scharmützel rund um eine vorgeschobene Geheimniskrämerei zu verhindern sein.

Wer in Thüringen etwas zu sagen hat, tut gut daran, endlich dieses Kapitel aufzuarbeiten.

Wegducken gilt nicht - und geht nicht mehr.

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Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/2691050/thueringische-landeszeitung-kommentar-zum-thueringer-kali-vertrag-auf-verlorenem-posten von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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