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Europawahl 2014: 64,4 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland!

Datum: Dienstag, der 04. März 2014 @ 22:01:44 Thema: Deutsche Politik Infos

Wiesbaden (ots) - Bei der achten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,4 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt sein, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer.

Deutschland wird künftig mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten verringert sich von derzeit 766 auf die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl von 751.

Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 61,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein.

Daneben können an der Wahl außerdem rund 2,9 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat ausüben. Wie die deutschen Wählerinnen und Wähler müssen sie für die Wahl in Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Europawahlgesetz erfüllen.

Für die hier lebenden ausländischen Unionsbürgerinnen beziehungsweise -bürger gelten zusätzlich besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de nachzulesen.

Von den Wahlberechtigten können sich etwa 5,2 Millionen junge Menschen erstmals an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligen.

Darunter sind insgesamt rund 4,7 Millionen deutsche Erstwählerinnen (2,3 Millionen) und -wähler (2,4 Millionen), die in der Zeit vom 8. Juni 1991 bis 25. Mai 1996 geboren wurden und etwa 0,3 Millionen weitere Unionsbürger sowie 0,2 Millionen weitere Unionsbürgerinnen.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: (0611) 75-4863 http://www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74247/2678974/europawahl-2014-64-4-millionen-wahlberechtigte-in-deutschland von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Wiesbaden (ots) - Bei der achten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,4 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt sein, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer.

Deutschland wird künftig mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten verringert sich von derzeit 766 auf die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl von 751.

Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 61,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein.

Daneben können an der Wahl außerdem rund 2,9 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat ausüben. Wie die deutschen Wählerinnen und Wähler müssen sie für die Wahl in Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Europawahlgesetz erfüllen.

Für die hier lebenden ausländischen Unionsbürgerinnen beziehungsweise -bürger gelten zusätzlich besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de nachzulesen.

Von den Wahlberechtigten können sich etwa 5,2 Millionen junge Menschen erstmals an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligen.

Darunter sind insgesamt rund 4,7 Millionen deutsche Erstwählerinnen (2,3 Millionen) und -wähler (2,4 Millionen), die in der Zeit vom 8. Juni 1991 bis 25. Mai 1996 geboren wurden und etwa 0,3 Millionen weitere Unionsbürger sowie 0,2 Millionen weitere Unionsbürgerinnen.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: (0611) 75-4863 http://www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74247/2678974/europawahl-2014-64-4-millionen-wahlberechtigte-in-deutschland von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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