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LVZ: Bisherige Extremismusklausel soll handhabbarer werden / Vorverständigung auf allgemeine Demokratieklausel und einfacheres Verwaltungshandeln!

Datum: Dienstag, der 28. Januar 2014 @ 18:35:29 Thema: Deutsche Politik Infos

Leipzig (ots) - Im Streit um die Abschaffung der Extremismusklausel zeichnet sich nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) zwischen dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium und dem CDU-Bundesinnenministerium grundsätzlich ein entspannteres Verfahren bei der Anwendung der Extremismusklausel ab.

Das verwaltungspolitische Prüfverfahren bei der Vergabe von Projektgeldern an Anti-Rechts-Initiativen soll danach auf eine schon früher übliche allgemeine Form der Demokratieerklärung konzentriert werden.

Schon für die Projektgelder aus dem Haushalt 2014 soll danach gelten, dass durch Verwaltungshandeln der Zuwendungsträger vor Ort eine generelle Erklärung zur Mittelvergabe nur an verfassungskonforme Initiativen und Personen genügen wird.

Entfallen soll damit die Pflicht zum individuellen Bekenntnis zur Verfassungstreue und zur stellvertretenden Garantie durch die Zuwendungsträger.

Diese Extremismusklausel war auf Betreiben der früheren Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden. Sie galt in Kreisen der Initiativen für Demokratie und Toleranz als unzulässige Gesinnungskontrolle.

Mit der sich jetzt abzeichnenden Grundsatzeinigung würde praktisch zum Verwaltungshandeln zurückgekehrt, für das früher bereits das Innenministerium verantwortlich war.

Die Einigung auf die allgemeine Demokratieerklärung soll noch in dieser Woche offiziell bekannt gegeben werden.

2013 standen für das Bundesprogramm "Toleranz fördern - Demokratie stärken" 23,38 Millionen Euro zur Verfügung. 960 000 Euro davon sind, nach Ministeriumsangaben, nicht abgeflossen.

Für die "Initiative Demokratie stärken" waren es 4,67 Millionen Euro. 120 000 Euro davon blieben als Restmittel ungenutzt.

Pressekontakt:

Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0

Zitiert aus von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Leipzig (ots) - Im Streit um die Abschaffung der Extremismusklausel zeichnet sich nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) zwischen dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium und dem CDU-Bundesinnenministerium grundsätzlich ein entspannteres Verfahren bei der Anwendung der Extremismusklausel ab.

Das verwaltungspolitische Prüfverfahren bei der Vergabe von Projektgeldern an Anti-Rechts-Initiativen soll danach auf eine schon früher übliche allgemeine Form der Demokratieerklärung konzentriert werden.

Schon für die Projektgelder aus dem Haushalt 2014 soll danach gelten, dass durch Verwaltungshandeln der Zuwendungsträger vor Ort eine generelle Erklärung zur Mittelvergabe nur an verfassungskonforme Initiativen und Personen genügen wird.

Entfallen soll damit die Pflicht zum individuellen Bekenntnis zur Verfassungstreue und zur stellvertretenden Garantie durch die Zuwendungsträger.

Diese Extremismusklausel war auf Betreiben der früheren Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden. Sie galt in Kreisen der Initiativen für Demokratie und Toleranz als unzulässige Gesinnungskontrolle.

Mit der sich jetzt abzeichnenden Grundsatzeinigung würde praktisch zum Verwaltungshandeln zurückgekehrt, für das früher bereits das Innenministerium verantwortlich war.

Die Einigung auf die allgemeine Demokratieerklärung soll noch in dieser Woche offiziell bekannt gegeben werden.

2013 standen für das Bundesprogramm "Toleranz fördern - Demokratie stärken" 23,38 Millionen Euro zur Verfügung. 960 000 Euro davon sind, nach Ministeriumsangaben, nicht abgeflossen.

Für die "Initiative Demokratie stärken" waren es 4,67 Millionen Euro. 120 000 Euro davon blieben als Restmittel ungenutzt.

Pressekontakt:

Leipziger Volkszeitung
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Telefon: 030/233 244 0

Zitiert aus von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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