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Stuttgarter Zeitung zu Baden-Württemberg / Polizeireform / Gall: Juristische Niederlage Innenminister Galls (SPD)!

Datum: Sonntag, der 19. Januar 2014 @ 13:05:38 Thema: Deutsche Politik Infos

Stuttgart (ots) - Zwar desavouiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht die Polizeireform:

Es bleibt richtig, die Kräfte zu bündeln, um einerseits mehr Beamte auf die Straße zu bringen und anderseits neue Formen der Kriminalität, wie sie etwa das Internet generiert, wirksamer zu bekämpfen.

Dennoch verschattet diese juristische Niederlage Innenminister Galls (SPD) unzweifelhaften Erfolg, eine derart groß angelegte Reform vergleichsweise reibungslos über die Bühne gebracht zu haben - mit den Kräften der eigenen Verwaltung und ohne das heute selbstverständlich gewordene Mittun teurer externer Berater.

Allerdings lohnt es sich, auch den Urheber der einstweiligen Anordnung aus Karlsruhe in den Blick zu nehmen.

Joachim Lautensack ist Landeschef der Polizeigewerkschaft im Beamtenbund und hat sich als solcher als scharfer Kritiker der Gall'schen Polizeireform hervorgetan.

Was ihn aber nicht davon abhielt, sich selbst um einen Präsidentenposten zu bewerben und - nach prompter Ablehnung - vor Gericht zu ziehen. Eine solche Verquickung von Verbandspolitik und Eigeninteresse verbietet sich.

Wie will sich Lautensack nun etwa des Vorwurfs erwehren, sein Widerstand gegen die Reform sei von der taktischen Überlegung getragen gewesen, der Minister werde dem gängigen Reflex aller Machtstrategen folgen und den lautesten Kritiker schlicht dadurch zum Schweigen bringen, dass er ihn einkauft?

Richtig gehandelt hätte der Gewerkschaftschef, hätte er einem unterlegenen Bewerber, sofern aufzuspüren, zu einer Klage geraten und des Beistands seines Verbands versichert.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

Zitiert aus von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Stuttgart (ots) - Zwar desavouiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht die Polizeireform:

Es bleibt richtig, die Kräfte zu bündeln, um einerseits mehr Beamte auf die Straße zu bringen und anderseits neue Formen der Kriminalität, wie sie etwa das Internet generiert, wirksamer zu bekämpfen.

Dennoch verschattet diese juristische Niederlage Innenminister Galls (SPD) unzweifelhaften Erfolg, eine derart groß angelegte Reform vergleichsweise reibungslos über die Bühne gebracht zu haben - mit den Kräften der eigenen Verwaltung und ohne das heute selbstverständlich gewordene Mittun teurer externer Berater.

Allerdings lohnt es sich, auch den Urheber der einstweiligen Anordnung aus Karlsruhe in den Blick zu nehmen.

Joachim Lautensack ist Landeschef der Polizeigewerkschaft im Beamtenbund und hat sich als solcher als scharfer Kritiker der Gall'schen Polizeireform hervorgetan.

Was ihn aber nicht davon abhielt, sich selbst um einen Präsidentenposten zu bewerben und - nach prompter Ablehnung - vor Gericht zu ziehen. Eine solche Verquickung von Verbandspolitik und Eigeninteresse verbietet sich.

Wie will sich Lautensack nun etwa des Vorwurfs erwehren, sein Widerstand gegen die Reform sei von der taktischen Überlegung getragen gewesen, der Minister werde dem gängigen Reflex aller Machtstrategen folgen und den lautesten Kritiker schlicht dadurch zum Schweigen bringen, dass er ihn einkauft?

Richtig gehandelt hätte der Gewerkschaftschef, hätte er einem unterlegenen Bewerber, sofern aufzuspüren, zu einer Klage geraten und des Beistands seines Verbands versichert.

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Zitiert aus von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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