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NRZ: Stichhaltige Argumente / Mit ein paar Nachbesserungen ist es nicht getan!

Datum: Freitag, der 13. Dezember 2013 @ 00:38:16 Thema: Deutsche Politik Infos

Essen (ots) - Nun haben es auch die zukünftigen Berliner Koalitionäre, die sich zur Vorratsdaten-Speicherung nach EU-Vorgabe bekannt haben, schriftlich aus Luxemburg:

Die Zwangsverpflichtung von Telekom-Anbietern, bis zu zwei Jahre lang alle Daten von Telefon- und Internetverbindungen zu sammeln, nicht auf Verdacht, sondern auf Vorrat - diese Verpflichtung ist nicht rechtens.

Sie läuft den europäischen Grundrechten zuwider. Denn sie lässt jede vernünftige Abwägung zwischen dem Interesse an Sicherheit und dem Anspruch auf Schutz des Privat-Lebens vermissen.

Schon die ersten Reaktionen zeigen freilich, dass mit den eindeutigen Worten des Luxemburger Gerichtsgutachters noch keineswegs die große Klarheit ausgebrochen ist.

Christ- und Sozialdemokraten geben sich ungerührt und verweisen darauf, dass sie doch selber Änderungen in Aussicht gestellt hätten.

Die EU-Kommission erklärt: Wir arbeiten dran, doch gut Ding will Weile haben.

Und alle sind heimlich froh, dass die Empfehlung des Generalanwalts nicht das Urteil ist und bis zu demselben noch etwas Zeit bleibt.

Auch jetzt schon lässt sich indes feststellen: Die Argumente des Gutachters gegen die EU-Richtlinie sind derartig stichhaltig, dass es mit ein paar Nachbesserungen an den Rändern des Textes nicht getan ist.

Es ist an den Befürwortern der Vorratshaltung von Telekomdaten nachzuweisen, dass und wie sie bewerkstelligt werden kann, ohne dass der Schutz der Privatsphäre einfach für unbeachtlich erklärt wird.

Der Rahmen der europäischen Grundrechte ist enger,als die schwarz-roten Koalitionsarchitekten wahrhaben mochten.

Gut so.

Kommentar von KNUT PRIES

Pressekontakt:

Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion

Telefon: 0201/8042616

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58972/2620344/nrz-stichhaltige-argumente-ein-kommentar-von-knut-pries von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Essen (ots) - Nun haben es auch die zukünftigen Berliner Koalitionäre, die sich zur Vorratsdaten-Speicherung nach EU-Vorgabe bekannt haben, schriftlich aus Luxemburg:

Die Zwangsverpflichtung von Telekom-Anbietern, bis zu zwei Jahre lang alle Daten von Telefon- und Internetverbindungen zu sammeln, nicht auf Verdacht, sondern auf Vorrat - diese Verpflichtung ist nicht rechtens.

Sie läuft den europäischen Grundrechten zuwider. Denn sie lässt jede vernünftige Abwägung zwischen dem Interesse an Sicherheit und dem Anspruch auf Schutz des Privat-Lebens vermissen.

Schon die ersten Reaktionen zeigen freilich, dass mit den eindeutigen Worten des Luxemburger Gerichtsgutachters noch keineswegs die große Klarheit ausgebrochen ist.

Christ- und Sozialdemokraten geben sich ungerührt und verweisen darauf, dass sie doch selber Änderungen in Aussicht gestellt hätten.

Die EU-Kommission erklärt: Wir arbeiten dran, doch gut Ding will Weile haben.

Und alle sind heimlich froh, dass die Empfehlung des Generalanwalts nicht das Urteil ist und bis zu demselben noch etwas Zeit bleibt.

Auch jetzt schon lässt sich indes feststellen: Die Argumente des Gutachters gegen die EU-Richtlinie sind derartig stichhaltig, dass es mit ein paar Nachbesserungen an den Rändern des Textes nicht getan ist.

Es ist an den Befürwortern der Vorratshaltung von Telekomdaten nachzuweisen, dass und wie sie bewerkstelligt werden kann, ohne dass der Schutz der Privatsphäre einfach für unbeachtlich erklärt wird.

Der Rahmen der europäischen Grundrechte ist enger,als die schwarz-roten Koalitionsarchitekten wahrhaben mochten.

Gut so.

Kommentar von KNUT PRIES

Pressekontakt:

Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion

Telefon: 0201/8042616

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58972/2620344/nrz-stichhaltige-argumente-ein-kommentar-von-knut-pries von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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