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neues deutschland: Streit zur Datenspeicherung auf Vorrat - Vorbild durch Unterlassen!

Datum: Freitag, der 13. Dezember 2013 @ 00:31:53 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Es ist zu früh, endgültige Schlüsse zu ziehen.

Doch bereits vor dem noch ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes weist das Gutachten seines Generalanwalts die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung auf ihr fragwürdiges Rechtsverständnis hin, eine Kritik, die mehr ist als eine Formsache.

Dass die entsprechende EU-Richtlinie bereits in nahezu allen nationalen Gesetzen umgesetzt ist, macht die Sache nur schlimmer.

Es zeigt ein weiteres Mal, dass staatliche Kollektivität in den EU-Gremien nicht mit Weisheit verwechselt werden darf, dass ihre Auflagen Resultate von Interessenskonflikten sind und es stets verdienen kritisch betrachtet zu werden.

Ein Verstoß gegen die UN-Grundrechtecharta allerdings sollte den Barrikadenbauern angeblicher staatlicher Sicherheit wenigstens peinlich sein.

Stattdessen ist zu erwarten, dass ein Urteil gegen die massenhafte, anlasslose Speicherung von personengebundenen Daten nicht automatisch zur Umkehr führen wird.

Fieberhafte Suche nach Alternativen ist wahrscheinlicher. Deutschland hat die Chance, dem Recht in Europa einen Gefallen zu tun.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung 2010 in diese Lage gebracht, indem es ihre Pläne stoppte.

Anders als in der Flüchtlings- oder in der Politik zur Krisenregulierung könnte Deutschland hier für einen liberalen, einen an den Interessen der Menschen orientierten Rechtsbegriff sorgen.

Einfach durch das Vorbild seines Nichtstuns.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/2620343/neues-deutschland-streit-zur-datenspeicherung-auf-vorrat-vorbild-durch-unterlassen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

(Weitere interessante Infos & News zur Agrarwirtschaft / Landwirtschaft Politik @ Politik @ Agrar-Center.de.)


Berlin (ots) - Es ist zu früh, endgültige Schlüsse zu ziehen.

Doch bereits vor dem noch ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes weist das Gutachten seines Generalanwalts die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung auf ihr fragwürdiges Rechtsverständnis hin, eine Kritik, die mehr ist als eine Formsache.

Dass die entsprechende EU-Richtlinie bereits in nahezu allen nationalen Gesetzen umgesetzt ist, macht die Sache nur schlimmer.

Es zeigt ein weiteres Mal, dass staatliche Kollektivität in den EU-Gremien nicht mit Weisheit verwechselt werden darf, dass ihre Auflagen Resultate von Interessenskonflikten sind und es stets verdienen kritisch betrachtet zu werden.

Ein Verstoß gegen die UN-Grundrechtecharta allerdings sollte den Barrikadenbauern angeblicher staatlicher Sicherheit wenigstens peinlich sein.

Stattdessen ist zu erwarten, dass ein Urteil gegen die massenhafte, anlasslose Speicherung von personengebundenen Daten nicht automatisch zur Umkehr führen wird.

Fieberhafte Suche nach Alternativen ist wahrscheinlicher. Deutschland hat die Chance, dem Recht in Europa einen Gefallen zu tun.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung 2010 in diese Lage gebracht, indem es ihre Pläne stoppte.

Anders als in der Flüchtlings- oder in der Politik zur Krisenregulierung könnte Deutschland hier für einen liberalen, einen an den Interessen der Menschen orientierten Rechtsbegriff sorgen.

Einfach durch das Vorbild seines Nichtstuns.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/2620343/neues-deutschland-streit-zur-datenspeicherung-auf-vorrat-vorbild-durch-unterlassen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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