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Badische Zeitung zur Vorratsdatenspeicherung: Inhaltlich eine Enttäuschung!

Datum: Freitag, der 13. Dezember 2013 @ 00:29:44 Thema: Deutsche Politik Infos

Freiburg (ots) - Das riecht nach einer Sensation, nach einem Durchbruch für Datenschutz und Bürgerrechte: die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstoße gegen EU-Grundrechte, erklärte jetzt der unabhängige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Schon jubeln die Kritiker und hoffen, dass die große Koalition nun darauf verzichtet, die EU-Vorgabe in Deutschland umzusetzen.

Aber man sollte nicht nur die Überschrift lesen.

Was der EuGH-Generalanwalt in seinem Gutachten beanstandet, ist in Deutschland längst erfüllt oder leicht zu berücksichtigen.

Ein Beispiel: In der EU-Richtlinie heißt es, die Daten dürften maximal zwei Jahre lang gespeichert werden. Der Generalanwalt hält jedoch eine Obergrenze von nur einem Jahr für ausreichend.

Für Deutschland hat das keine Bedeutung, weil die Daten ohnehin nur sechs Monate lang gespeichert werden sollen.

Inhaltlich ist das Gutachten eine Enttäuschung.

Kein Wort davon, dass auch eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten schon im Ansatz unverhältnismäßig ist.

Das Gutachten stellt an keinem Punkt die vorsorgliche Massenüberwachung der Bevölkerung grundsätzlich in Frage.

Falls der EuGH in einigen Monaten dem Gutachten folgt, können die Sicherheitspolitiker gut damit leben.

Die Vorratsdaten-Richtlinie soll sogar bis zur Neuregelung fortgelten, selbst wenn sie vom EuGH für rechtswidrig erklärt wird.

So kann kein Rechtsfrieden entstehen.

Kommentar von Christian Rath

Pressekontakt:

Badische Zeitung
Anselm Bußhoff
Telefon: 07 61 - 4 96-0
redaktion@badische-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59333/2620321/badische-zeitung-vorratsdatenspeicherung-inhaltlich-eine-enttaeuschung-kommentar-von-christian-rath von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Freiburg (ots) - Das riecht nach einer Sensation, nach einem Durchbruch für Datenschutz und Bürgerrechte: die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstoße gegen EU-Grundrechte, erklärte jetzt der unabhängige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Schon jubeln die Kritiker und hoffen, dass die große Koalition nun darauf verzichtet, die EU-Vorgabe in Deutschland umzusetzen.

Aber man sollte nicht nur die Überschrift lesen.

Was der EuGH-Generalanwalt in seinem Gutachten beanstandet, ist in Deutschland längst erfüllt oder leicht zu berücksichtigen.

Ein Beispiel: In der EU-Richtlinie heißt es, die Daten dürften maximal zwei Jahre lang gespeichert werden. Der Generalanwalt hält jedoch eine Obergrenze von nur einem Jahr für ausreichend.

Für Deutschland hat das keine Bedeutung, weil die Daten ohnehin nur sechs Monate lang gespeichert werden sollen.

Inhaltlich ist das Gutachten eine Enttäuschung.

Kein Wort davon, dass auch eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten schon im Ansatz unverhältnismäßig ist.

Das Gutachten stellt an keinem Punkt die vorsorgliche Massenüberwachung der Bevölkerung grundsätzlich in Frage.

Falls der EuGH in einigen Monaten dem Gutachten folgt, können die Sicherheitspolitiker gut damit leben.

Die Vorratsdaten-Richtlinie soll sogar bis zur Neuregelung fortgelten, selbst wenn sie vom EuGH für rechtswidrig erklärt wird.

So kann kein Rechtsfrieden entstehen.

Kommentar von Christian Rath

Pressekontakt:

Badische Zeitung
Anselm Bußhoff
Telefon: 07 61 - 4 96-0
redaktion@badische-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59333/2620321/badische-zeitung-vorratsdatenspeicherung-inhaltlich-eine-enttaeuschung-kommentar-von-christian-rath von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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