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neues deutschland: Strafverteidiger König unterstützt Initiative zur Reform des Mordparagrafen!

Datum: Freitag, der 15. November 2013 @ 23:29:49 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Der namhafte Berliner Strafverteidiger Stefan König unterstützt die Initiative des schleswig-holsteinischen Justizministeriums, den Mordparagrafen im Strafgesetzbuch zu reformieren.

Die Kieler Ministerin Anke Spoorendonk (SSW) will aus der NS-Zeit stammende Formulierungen aus dem Paragrafen entfernen und wirbt dafür um Unterstützung bei ihren Amtskollegen in den anderen Bundesländern.

König schreibt in einem Beitrag für die Zeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe), der Wortlaut des geltenden Paragrafen ziele auf die Person des Mörders, nicht auf die Mordtat. Dieses Täterstrafrecht sei "dem übrigen Strafrecht des Rechtsstaats fremd".

Zugleich kritisiert König, der auch Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist, die rechtliche Abgrenzung "zwischen dem Mord als höchst verwerflicher Tötung und einer 'normalen' Tötung (Totschlag)".

Diese Abgrenzung führe immer wieder zu willkürlichen Grenzziehungen. Die Gerichte müssten in die Lage versetzt werden, "im Einzelfall alle Umstände berücksichtigen (zu) können, die für die Gewichtung der Schuld des Täters Bedeutung haben".

Sie dürften "nicht in besonders gravierenden Fällen von vornherein auf ein bestimmtes Strafmaß festgelegt sein".

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/2599751/neues-deutschland-strafverteidiger-koenig-unterstuetzt-initiative-zur-reform-des-mordparagrafen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Der namhafte Berliner Strafverteidiger Stefan König unterstützt die Initiative des schleswig-holsteinischen Justizministeriums, den Mordparagrafen im Strafgesetzbuch zu reformieren.

Die Kieler Ministerin Anke Spoorendonk (SSW) will aus der NS-Zeit stammende Formulierungen aus dem Paragrafen entfernen und wirbt dafür um Unterstützung bei ihren Amtskollegen in den anderen Bundesländern.

König schreibt in einem Beitrag für die Zeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe), der Wortlaut des geltenden Paragrafen ziele auf die Person des Mörders, nicht auf die Mordtat. Dieses Täterstrafrecht sei "dem übrigen Strafrecht des Rechtsstaats fremd".

Zugleich kritisiert König, der auch Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist, die rechtliche Abgrenzung "zwischen dem Mord als höchst verwerflicher Tötung und einer 'normalen' Tötung (Totschlag)".

Diese Abgrenzung führe immer wieder zu willkürlichen Grenzziehungen. Die Gerichte müssten in die Lage versetzt werden, "im Einzelfall alle Umstände berücksichtigen (zu) können, die für die Gewichtung der Schuld des Täters Bedeutung haben".

Sie dürften "nicht in besonders gravierenden Fällen von vornherein auf ein bestimmtes Strafmaß festgelegt sein".

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/2599751/neues-deutschland-strafverteidiger-koenig-unterstuetzt-initiative-zur-reform-des-mordparagrafen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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