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Lausitzer Rundschau: Auf Zwergenmaß / Die Rechte der Opposition im Bundestag!

Datum: Donnerstag, der 26. September 2013 @ 21:34:22 Thema: Deutsche Politik Infos

Cottbus (ots) - Eine Opposition soll die Regierung vor sich her treiben, sie angreifen und natürlich auch kontrollieren.

Denn Demokratie lebt vom Wechsel, nur so kann sie auch funktionieren.

Doch was, wenn die Regierung schier übermächtig und die Opposition eher mit der Lupe zu suchen ist?

Dann ist das nicht nur demokratie-theoretisch ein Problem. Dann liegt die Gefahr nah, dass eine Regierung die Bodenhaftung verliert, dass es zu politischen Fehlentwicklungen kommt und am Ende gar zur Demokratieverdrossenheit.

Sollten sich Union und SPD tatsächlich zu einer Koalition zusammenraufen, wäre die Opposition im neuen Parlament auf Zwergenmaß geschrumpft.

Nicht einmal einen Untersuchungsausschuss könnten Linke und Grüne erzwingen. Dazu sind die Stimmen von 25 Prozent aller Abgeordneten nötig.

Beide Parteien bringen es aber nur auf 17 Prozent. Unter diesen Voraussetzungen hätte es zum Beispiel keine Untersuchung des Luftangriffs bei Kundus gegeben, dem zahlreiche afghanische Zivilisten zum Opfer fielen.

Und auch die Drohnenaffäre wäre wohl kaum näher beleuchtet worden.

Nun macht es sicher keinen Sinn, die Rechte der Opposition alle vier Jahre ihrer jeweiligen Stärke anzupassen.

Schon in den schwarz-roten Regierungszeiten zwischen 2005 und 2009 war die Einberufung eines Untersuchungsausschusses erleichtert worden.

Anstatt dafür ein bestimmtes Quorum ins Grundgesetz zu schreiben, wäre allerdings schon damals eine allgemein gültige Regelung besser gewesen.

Sie könnte lauten: Jede Oppositionspartei hat das Recht auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsgremiums, egal, wie groß oder klein sie ist.

Es wäre ein Ausdruck lebendiger Demokratie.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/2564704/lausitzer-rundschau-auf-zwergenmass-die-rechte-der-opposition-im-bundestag von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Cottbus (ots) - Eine Opposition soll die Regierung vor sich her treiben, sie angreifen und natürlich auch kontrollieren.

Denn Demokratie lebt vom Wechsel, nur so kann sie auch funktionieren.

Doch was, wenn die Regierung schier übermächtig und die Opposition eher mit der Lupe zu suchen ist?

Dann ist das nicht nur demokratie-theoretisch ein Problem. Dann liegt die Gefahr nah, dass eine Regierung die Bodenhaftung verliert, dass es zu politischen Fehlentwicklungen kommt und am Ende gar zur Demokratieverdrossenheit.

Sollten sich Union und SPD tatsächlich zu einer Koalition zusammenraufen, wäre die Opposition im neuen Parlament auf Zwergenmaß geschrumpft.

Nicht einmal einen Untersuchungsausschuss könnten Linke und Grüne erzwingen. Dazu sind die Stimmen von 25 Prozent aller Abgeordneten nötig.

Beide Parteien bringen es aber nur auf 17 Prozent. Unter diesen Voraussetzungen hätte es zum Beispiel keine Untersuchung des Luftangriffs bei Kundus gegeben, dem zahlreiche afghanische Zivilisten zum Opfer fielen.

Und auch die Drohnenaffäre wäre wohl kaum näher beleuchtet worden.

Nun macht es sicher keinen Sinn, die Rechte der Opposition alle vier Jahre ihrer jeweiligen Stärke anzupassen.

Schon in den schwarz-roten Regierungszeiten zwischen 2005 und 2009 war die Einberufung eines Untersuchungsausschusses erleichtert worden.

Anstatt dafür ein bestimmtes Quorum ins Grundgesetz zu schreiben, wäre allerdings schon damals eine allgemein gültige Regelung besser gewesen.

Sie könnte lauten: Jede Oppositionspartei hat das Recht auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsgremiums, egal, wie groß oder klein sie ist.

Es wäre ein Ausdruck lebendiger Demokratie.

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Fax: 0355/481275
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/2564704/lausitzer-rundschau-auf-zwergenmass-die-rechte-der-opposition-im-bundestag von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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