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E-Zigarette SuperSmoker® erneut von Gericht bestätigt / Gysi trotz aktivem Wahlkampf erfolgreich vor Oberverwaltungsgericht Münster!

Datum: Dienstag, der 17. September 2013 @ 22:30:55 Thema: Deutsche Politik Infos

OpenPr.de: SuperSmoker® erneut von Gericht bestätigt / OVG Münster urteilt: SuperSmoker® ist kein Arzneimittel!

Trotz aktivem Wahlkampf setzte sich Hr. Dr. Gregor Gysi MdB erneut für die elektronische Zigarette SuperSmoker® erfolgreich ein.

Am Dienstag, den 17. 09. 2013 ging es für die Moor and More AG mit ihren Produkten SuperSmoker® in die nächste Runde.

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln in der Feststellungsklage Moor and More AG gegen die Bundesrepublik Deutschland in erster Instanz urteilte, dass SuperSmoker® kein Arzneimittel ist und weiterhin uneingeschränkt verkauft werden kann, hatte die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfArm, Berufung eingelegt.

Diese wurde nun am heutigen Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Auch das OVG Münster erkennt in dem System von SuperSmoker® mit den verwendeten Komponenten keinen Zusammenhang mit Arzneimittel und bestätigt das Verwaltungsgericht Köln mit seinem Urteil:

„SuperSmoker® ist kein Arzneimittel und kann weiterhin uneingeschränkt vertrieben, erworben und konsumiert werden.“

„SuperSmoker®“ ist mit eigener Herstellung einer der führenden Anbieter in der Branche.

Die Produkte von „SuperSmoker®“ zeichnen sich vor allem durch das sichere, saubere und hygienische Filterkartuschensystem mit patentiertem Papierfilter aus, das inklusive der enthaltenen Flüssigkeiten in Deutschland gemäß der herrschenden Richtlinien und Vorgaben produziert wird.

Moor and More AG
Tannenbergstr. 26
78355 Hohenfels
Tel.: +49 (0) 7775 / 93 99 9 – 0
Fax: +49 (0) 7775 / 93 99 9 – 10
www.supersmoker.de

„SuperSmoker®“ ist mit eigener Herstellung einer der führenden Anbieter in der Branche. Die Produkte von „SuperSmoker®“ zeichnen sich vor allem durch das sichere, saubere und hygienische Filterkartuschensystem mit patentiertem Papierfilter aus, das inklusive der enthaltenen Flüssigkeiten in Deutschland gemäß der herrschenden Richtlinien und Vorgaben produziert wird.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/747812/E-Zigarette-SuperSmoker-erneut-von-Gericht-bestaetigt.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


OpenPr.de: SuperSmoker® erneut von Gericht bestätigt / OVG Münster urteilt: SuperSmoker® ist kein Arzneimittel!

Trotz aktivem Wahlkampf setzte sich Hr. Dr. Gregor Gysi MdB erneut für die elektronische Zigarette SuperSmoker® erfolgreich ein.

Am Dienstag, den 17. 09. 2013 ging es für die Moor and More AG mit ihren Produkten SuperSmoker® in die nächste Runde.

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln in der Feststellungsklage Moor and More AG gegen die Bundesrepublik Deutschland in erster Instanz urteilte, dass SuperSmoker® kein Arzneimittel ist und weiterhin uneingeschränkt verkauft werden kann, hatte die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfArm, Berufung eingelegt.

Diese wurde nun am heutigen Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Auch das OVG Münster erkennt in dem System von SuperSmoker® mit den verwendeten Komponenten keinen Zusammenhang mit Arzneimittel und bestätigt das Verwaltungsgericht Köln mit seinem Urteil:

„SuperSmoker® ist kein Arzneimittel und kann weiterhin uneingeschränkt vertrieben, erworben und konsumiert werden.“

„SuperSmoker®“ ist mit eigener Herstellung einer der führenden Anbieter in der Branche.

Die Produkte von „SuperSmoker®“ zeichnen sich vor allem durch das sichere, saubere und hygienische Filterkartuschensystem mit patentiertem Papierfilter aus, das inklusive der enthaltenen Flüssigkeiten in Deutschland gemäß der herrschenden Richtlinien und Vorgaben produziert wird.

Moor and More AG
Tannenbergstr. 26
78355 Hohenfels
Tel.: +49 (0) 7775 / 93 99 9 – 0
Fax: +49 (0) 7775 / 93 99 9 – 10
www.supersmoker.de

„SuperSmoker®“ ist mit eigener Herstellung einer der führenden Anbieter in der Branche. Die Produkte von „SuperSmoker®“ zeichnen sich vor allem durch das sichere, saubere und hygienische Filterkartuschensystem mit patentiertem Papierfilter aus, das inklusive der enthaltenen Flüssigkeiten in Deutschland gemäß der herrschenden Richtlinien und Vorgaben produziert wird.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/747812/E-Zigarette-SuperSmoker-erneut-von-Gericht-bestaetigt.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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