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AGP Wahlcheck 2013: Wahlprüfsteine zur Mitarbeiterbeteiligung!

Datum: Sonntag, der 15. September 2013 @ 16:08:53 Thema: Deutsche Politik Infos

OpenPr.de: Die Teilhabe von breiten Bevölkerungskreisen am Kapital der Unternehmen in Form von Aktien oder sonstigen Anteilen ist ein wesentlicher Bestandteil von Ludwig Erhardts Konzept der Sozialen Marktwirtschaft.

Sie dient dem Ziel, eine gleichmäßigere Vermögensverteilung in der Gesellschaft zu erreichen und auch nichtselbständigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine relevante Vermögensbildung zu ermöglichen („Wohlstand für alle“).

Während in Österreich die Mitarbeiterbeteiligung vor allem bei der ÖVP und der Partei des Magna Gründers Frank Stronach ein wichtiges Wahlkampfthema für die Nationalratswahl am 29. September 2013 ist, vernimmt man von den deutschen Parteien im Vorfeld der bevorstehenden Bundes-tagswahl weder öffentliche Stellungnahmen, noch findet sich Ausführliches in ihren Wahlprogrammen dazu.

Dabei ist Deutschland im europäischen Vergleich seit Jahren eines der Schlusslichter bei der Verbreitung von Beteiligungsprogrammen in den Unternehmen.

Als Bundesverband für Mitarbeiterbeteiligung und Vertreter der Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland hat es uns daher interessiert, wie die großen Volksparteien zu diesem Thema stehen.

Wir haben dazu Anfang August Wahlprüfsteine an AfD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, CSU, FDP, DIE LINKE, Piratenpartei und SPD gerichtet und um eine Stellungnahme gebeten, welchen Stellenwert sie der Mitarbeiterbeteiligung gesellschaftspolitisch und im Hinblick auf die Vermögensbildung breiten Bevölkerungskreisen beimessen.

Außerdem wollten wir wissen, welche konkreten Maßnahmen sie zur weiteren Förderung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland zu unternehmen gedenken.

Für die Grünen hat aus gesamtwirtschaftlicher Sicht eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik oberste Priorität. Die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung kann diese sinnvoll ergänzen und von Unternehmen als Instrument der Personalbindung, bei Belegschafts-Buy-Outs oder Nachfolgeregelungen eingesetzt werden.

Für die Vermögensbildung stellt aus ihrer Sicht die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung eine interessante Anlageform innerhalb eines diversifizierten Anlageportfolios dar. Im Fall einer Insolvenz sehen sie allerdings Einkommen und Beteiligungsvermögen gleichzeitig bedroht.

Die Grünen planen keine steuerlichen oder anderen gesetzlichen Änderungen zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung, begrüßen es aber gleichwohl, wenn Unternehmen auf freiwilliger Basis ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen und solche Vereinbarungen auf tariflicher oder betrieblicher Ebene getroffen werden.

Die CDU/CSU Fraktion bekennt sich in ihrer Stellungnahme zu ihrer Überzeugung, dass eine gelebte Partnerschaft in den Betrieben die Verbundenheit der Mitarbeiter stärkt, das Miteinander fördert und den Beschäftigten eine neue Einkommensquelle eröffnet.

Hinsichtlich des vermögensbildenden Stellenwerts der Mitarbeiterbeteiligung verweisen CDU und CSU auf das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz, das 2009 durch die von ihr geführte Bundesregierung verabschiedet wurde und wo-durch die steuerliche Förderung der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung erweitert sowie die Teilhabe der Beschäftigten an Gewinn und Kapital ihres Unternehmens auf wettbewerbsfähige Weise gewährleistet worden sei.

Die Unionsparteien wollen die Vorraussetzungen für die Mitarbeiterbeteiligung weiter verbessern, indem sie die geltenden steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Rahmenbedingungen prüfen und schrittweise attraktiver ausges-talten. U.a. wollen sie prüfen, wie beispielsweise durch Darlehen der KfW eine Unternehmensnachfolge durch eine Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung vereinfacht werden kann.

Die FDP bewertet die Beteiligung von Mitarbeitern an der Entwicklung ihres Unternehmens als vorteilhaft für Arbeitgeber wie Beschäftigte. Dafür sorgten die zusätzliche Motivation der Mitarbeiter, ihre stärkere Identifikation mit dem Unternehmen und die gesteigerte Bereitschaft zur Übernahme unternehmerischer Mitverantwortung. Außerdem trüge sie dazu bei, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Die Möglichkeiten der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung will die FDP insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen verbessern. Dabei geht es ihr vor allem darum, dass die Anwendbarkeit von bankaufsichtsrechtlichen Regelungen auf real-wirtschaftliche Unternehmen nicht zu einem Hemmschuh für die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung werden darf.

Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen setzt sie weiterhin darauf, dass die besten Lösungen ohne gesetzlichen Zwang, auf Basis beiderseitiger Freiwilligkeit gefunden werden.

Für DIE LINKE ist die Mitarbeiterbeteiligung nicht nur ein Instrument, um die Belegschaft am wirt-schaftlichen Erfolg, sondern auch an grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens, wie Ent-lassungen, Unternehmensverkäufen, Auslagerungen und Ausgliederungen teilhaben zu lassen.

Sie tritt für eine Wirtschafts- und Sozialordnung ein, in deren Zentrum die Wirtschaftsdemokratie und die Sozialbindung des Eigentums steht. Aus ihrer Sicht funktioniert eine Demokratie nur dann, wenn die Ziele demokratischer Mehrheiten auch gegenüber wirtschaftlicher Macht in- und außer-halb von Unternehmen durchzusetzen sind.

Daher fordert sie für alle Unternehmen, auch für jene, die in Krisenzeiten staatliche Hilfe erhalten, die Beschäftigten zu Miteigentümern zu machen und mit entsprechenden Stimmrechten auszustatten.

Die Piraten messen der Mitarbeiterbeteiligung unter dem Aspekt der Beteiligung der Mitarbeiter an der Unternehmensführung einen sehr hohen Stellenwert bei. Aus ihrer Sicht begünstigt dies eine sozialere und nachhaltigere Entscheidungsfindung sowie unternehmerische Innovationen.

Zudem sehen sie in der Mitarbeiterbeteiligung ein Instrument, um das Umverteilungsproblem in Deutschland nachhaltig anzugehen. Aktuell beschäftigen sich mehrere Arbeitsgruppen innerhalb der Partei mit Modellen, die eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen ermöglichen sollen.

Primär geht es dabei allerdings um die Beteiligung via Crowdfunding und den Ausbau der dritten Säule des Rentenmodells. Der Landesverband Bayern hat für Letzteres beschlossen, dass für alle in Deutschland lebenden Menschen die Möglichkeit bestehen soll, durch die Bereitstellung eines staatlich abgesicherten Fonds, der gezielt Unternehmensanteile ankauft und verwaltet, für eine Zusatzrente ansparen zu können.

Die SPD verweist ebenso wie die CDU/CSU auch in ihrer Stellungnahme auf das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz von 2009, welches sie gemeinsam mit der Unionsfraktion auf den Weg gebracht hat.

Die Vermögenslage der Arbeitnehmer in Deutschland zu verbessern, ist für die SPD ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Projekt und Ziel. In der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung sehen sie einen Schlüssel, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und ihnen einen fairen Anteil am ökonomischen Erfolg zu ermöglichen.

Auch sie strebt den weiteren Ausbau der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung an. Allerdings unter der Prämisse, dass die Beteiligung im Insolvenzfall gesichert ist und sie nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersvorsorge tritt.

Für die SPD wäre zu evaluieren, wieweit das Gesetz von 2009 wirkt bzw. wie es mittlerweile um die „Kultur“ der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung in Deutschland bestellt ist.

Von derAfDhaben wir auf unsere Anfrage keine Antworten erhalten.

Die vollständigen Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine finden Sie auf unserer Home-page unter: www.agpev.de/was-wir-tun/dialog-mit-politik-und-verbaende...

AGP e.V.
Wilhelmshöher Allee 283a
34131 Kassel
Dirk Lambach
Tel.: 0561-9324250

Die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP) ist ein bundesweit tätiger Verband, der sich seit 1950 für die Verbreitung des Konzeptes der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland einsetzt. Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind Unternehmen, die Mitarbeiterbeteiligung praktizieren, sowie Wissenschaftler, Fachexperten und Personalverantwortliche.

Zitiert aus: von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


OpenPr.de: Die Teilhabe von breiten Bevölkerungskreisen am Kapital der Unternehmen in Form von Aktien oder sonstigen Anteilen ist ein wesentlicher Bestandteil von Ludwig Erhardts Konzept der Sozialen Marktwirtschaft.

Sie dient dem Ziel, eine gleichmäßigere Vermögensverteilung in der Gesellschaft zu erreichen und auch nichtselbständigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine relevante Vermögensbildung zu ermöglichen („Wohlstand für alle“).

Während in Österreich die Mitarbeiterbeteiligung vor allem bei der ÖVP und der Partei des Magna Gründers Frank Stronach ein wichtiges Wahlkampfthema für die Nationalratswahl am 29. September 2013 ist, vernimmt man von den deutschen Parteien im Vorfeld der bevorstehenden Bundes-tagswahl weder öffentliche Stellungnahmen, noch findet sich Ausführliches in ihren Wahlprogrammen dazu.

Dabei ist Deutschland im europäischen Vergleich seit Jahren eines der Schlusslichter bei der Verbreitung von Beteiligungsprogrammen in den Unternehmen.

Als Bundesverband für Mitarbeiterbeteiligung und Vertreter der Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland hat es uns daher interessiert, wie die großen Volksparteien zu diesem Thema stehen.

Wir haben dazu Anfang August Wahlprüfsteine an AfD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, CSU, FDP, DIE LINKE, Piratenpartei und SPD gerichtet und um eine Stellungnahme gebeten, welchen Stellenwert sie der Mitarbeiterbeteiligung gesellschaftspolitisch und im Hinblick auf die Vermögensbildung breiten Bevölkerungskreisen beimessen.

Außerdem wollten wir wissen, welche konkreten Maßnahmen sie zur weiteren Förderung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland zu unternehmen gedenken.

Für die Grünen hat aus gesamtwirtschaftlicher Sicht eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik oberste Priorität. Die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung kann diese sinnvoll ergänzen und von Unternehmen als Instrument der Personalbindung, bei Belegschafts-Buy-Outs oder Nachfolgeregelungen eingesetzt werden.

Für die Vermögensbildung stellt aus ihrer Sicht die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung eine interessante Anlageform innerhalb eines diversifizierten Anlageportfolios dar. Im Fall einer Insolvenz sehen sie allerdings Einkommen und Beteiligungsvermögen gleichzeitig bedroht.

Die Grünen planen keine steuerlichen oder anderen gesetzlichen Änderungen zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung, begrüßen es aber gleichwohl, wenn Unternehmen auf freiwilliger Basis ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen und solche Vereinbarungen auf tariflicher oder betrieblicher Ebene getroffen werden.

Die CDU/CSU Fraktion bekennt sich in ihrer Stellungnahme zu ihrer Überzeugung, dass eine gelebte Partnerschaft in den Betrieben die Verbundenheit der Mitarbeiter stärkt, das Miteinander fördert und den Beschäftigten eine neue Einkommensquelle eröffnet.

Hinsichtlich des vermögensbildenden Stellenwerts der Mitarbeiterbeteiligung verweisen CDU und CSU auf das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz, das 2009 durch die von ihr geführte Bundesregierung verabschiedet wurde und wo-durch die steuerliche Förderung der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung erweitert sowie die Teilhabe der Beschäftigten an Gewinn und Kapital ihres Unternehmens auf wettbewerbsfähige Weise gewährleistet worden sei.

Die Unionsparteien wollen die Vorraussetzungen für die Mitarbeiterbeteiligung weiter verbessern, indem sie die geltenden steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Rahmenbedingungen prüfen und schrittweise attraktiver ausges-talten. U.a. wollen sie prüfen, wie beispielsweise durch Darlehen der KfW eine Unternehmensnachfolge durch eine Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung vereinfacht werden kann.

Die FDP bewertet die Beteiligung von Mitarbeitern an der Entwicklung ihres Unternehmens als vorteilhaft für Arbeitgeber wie Beschäftigte. Dafür sorgten die zusätzliche Motivation der Mitarbeiter, ihre stärkere Identifikation mit dem Unternehmen und die gesteigerte Bereitschaft zur Übernahme unternehmerischer Mitverantwortung. Außerdem trüge sie dazu bei, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Die Möglichkeiten der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung will die FDP insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen verbessern. Dabei geht es ihr vor allem darum, dass die Anwendbarkeit von bankaufsichtsrechtlichen Regelungen auf real-wirtschaftliche Unternehmen nicht zu einem Hemmschuh für die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung werden darf.

Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen setzt sie weiterhin darauf, dass die besten Lösungen ohne gesetzlichen Zwang, auf Basis beiderseitiger Freiwilligkeit gefunden werden.

Für DIE LINKE ist die Mitarbeiterbeteiligung nicht nur ein Instrument, um die Belegschaft am wirt-schaftlichen Erfolg, sondern auch an grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens, wie Ent-lassungen, Unternehmensverkäufen, Auslagerungen und Ausgliederungen teilhaben zu lassen.

Sie tritt für eine Wirtschafts- und Sozialordnung ein, in deren Zentrum die Wirtschaftsdemokratie und die Sozialbindung des Eigentums steht. Aus ihrer Sicht funktioniert eine Demokratie nur dann, wenn die Ziele demokratischer Mehrheiten auch gegenüber wirtschaftlicher Macht in- und außer-halb von Unternehmen durchzusetzen sind.

Daher fordert sie für alle Unternehmen, auch für jene, die in Krisenzeiten staatliche Hilfe erhalten, die Beschäftigten zu Miteigentümern zu machen und mit entsprechenden Stimmrechten auszustatten.

Die Piraten messen der Mitarbeiterbeteiligung unter dem Aspekt der Beteiligung der Mitarbeiter an der Unternehmensführung einen sehr hohen Stellenwert bei. Aus ihrer Sicht begünstigt dies eine sozialere und nachhaltigere Entscheidungsfindung sowie unternehmerische Innovationen.

Zudem sehen sie in der Mitarbeiterbeteiligung ein Instrument, um das Umverteilungsproblem in Deutschland nachhaltig anzugehen. Aktuell beschäftigen sich mehrere Arbeitsgruppen innerhalb der Partei mit Modellen, die eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen ermöglichen sollen.

Primär geht es dabei allerdings um die Beteiligung via Crowdfunding und den Ausbau der dritten Säule des Rentenmodells. Der Landesverband Bayern hat für Letzteres beschlossen, dass für alle in Deutschland lebenden Menschen die Möglichkeit bestehen soll, durch die Bereitstellung eines staatlich abgesicherten Fonds, der gezielt Unternehmensanteile ankauft und verwaltet, für eine Zusatzrente ansparen zu können.

Die SPD verweist ebenso wie die CDU/CSU auch in ihrer Stellungnahme auf das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz von 2009, welches sie gemeinsam mit der Unionsfraktion auf den Weg gebracht hat.

Die Vermögenslage der Arbeitnehmer in Deutschland zu verbessern, ist für die SPD ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Projekt und Ziel. In der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung sehen sie einen Schlüssel, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und ihnen einen fairen Anteil am ökonomischen Erfolg zu ermöglichen.

Auch sie strebt den weiteren Ausbau der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung an. Allerdings unter der Prämisse, dass die Beteiligung im Insolvenzfall gesichert ist und sie nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersvorsorge tritt.

Für die SPD wäre zu evaluieren, wieweit das Gesetz von 2009 wirkt bzw. wie es mittlerweile um die „Kultur“ der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung in Deutschland bestellt ist.

Von derAfDhaben wir auf unsere Anfrage keine Antworten erhalten.

Die vollständigen Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine finden Sie auf unserer Home-page unter: www.agpev.de/was-wir-tun/dialog-mit-politik-und-verbaende...

AGP e.V.
Wilhelmshöher Allee 283a
34131 Kassel
Dirk Lambach
Tel.: 0561-9324250

Die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP) ist ein bundesweit tätiger Verband, der sich seit 1950 für die Verbreitung des Konzeptes der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland einsetzt. Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind Unternehmen, die Mitarbeiterbeteiligung praktizieren, sowie Wissenschaftler, Fachexperten und Personalverantwortliche.

Zitiert aus: von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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