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Mitteldeutsche Zeitung: Fall Mollath - Vorsitzender des Richterbundes fordert Konsequenzen!

Datum: Samstag, der 10. August 2013 @ 20:09:10 Thema: Deutsche Politik Infos

Halle (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, hat Konsequenzen aus dem Fall Gustl Mollath gefordert.

"Es ist richtig, die strafrechtlichen Vorschriften über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den Prüfstand zu stellen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe).

Die Diskussion über eine Reform des Paragraphen 63 Strafgesetzbuch müsse nach der Bundestagswahl jenseits wahltaktischer Erwägungen mit der gebotenen Sorgfalt geführt werden, mahnte Frank.

"Die Bundesjustizministerin hat mit ihren jüngsten Eckpunkten zum Unterbringungsrecht eine taugliche Diskussionsgrundlage vorgelegt" (Bundesjustizministerin: Dr. Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, FDP).

Mollath hatte sieben Jahre aus zweifelhaften Gründen in der Psychiatrie gesessen und war in dieser Woche frei gekommen.

In Paragraph 63 Strafgesetzbuch heißt es: "Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist."

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/2532332/mitteldeutsche_zeitung/mail von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Halle (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, hat Konsequenzen aus dem Fall Gustl Mollath gefordert.

"Es ist richtig, die strafrechtlichen Vorschriften über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den Prüfstand zu stellen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe).

Die Diskussion über eine Reform des Paragraphen 63 Strafgesetzbuch müsse nach der Bundestagswahl jenseits wahltaktischer Erwägungen mit der gebotenen Sorgfalt geführt werden, mahnte Frank.

"Die Bundesjustizministerin hat mit ihren jüngsten Eckpunkten zum Unterbringungsrecht eine taugliche Diskussionsgrundlage vorgelegt" (Bundesjustizministerin: Dr. Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, FDP).

Mollath hatte sieben Jahre aus zweifelhaften Gründen in der Psychiatrie gesessen und war in dieser Woche frei gekommen.

In Paragraph 63 Strafgesetzbuch heißt es: "Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist."

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/2532332/mitteldeutsche_zeitung/mail von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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