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Die Immobilienwirtschaft im Zeichen der Bundestagswahl 2013!

Datum: Montag, der 15. Juli 2013 @ 20:13:06 Thema: Deutsche Politik Infos

OpenPr.de: In bisher nicht bekanntem Maße interessiert sich die Politik im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahlen für immobilienwirtschaftliche Themen, wie z.B. der gerechtfertigten Miethöhe, der möglichen Begrenzung von Mieterhöhungen oder der Maklerprovision bei der Wohnungsvermietung.

In fast allen Parteiprogrammen (außer bei der AfD) finden sie Berücksichtigung.

Der BVFI hat die Porgramme der Parteien analysiert und stellt die Ergebnisse auf seiner Webseite zur Verfügung.

Ferner stellt der BVFI fest, dass bei den zuweilen hitzigen Diskussionen oftmals folgende Aspekte unberücksichtigt bleiben:

Bei der angeheizten Diskussion bleiben oft folgende Gesichtspunkte unberücksichtigt:

Es gab Jahre stagnierender Mieten, Wohnungsleerstände ja sogar Gebäudeabrisse. Dadurch ist für Hauseigentümer ein Nachholbedarf entstanden, der sich heute in besonders nachgefragten Gegenden in einer überproportionalen Anpassung des Mietpreises ausdrücken kann.

Ursache für etwaige Missstände sind nicht etwa zu hohe Mieten, sondern zu wenig vorhandener Wohnraum. Teilweise ist dies auf die Streichung aller erdenklichen Anreize für den Wohnungsneubau durch die Politik entstanden. Mietpreise, Mieterhöhungen oder Maklerprovisionen zu begrenzen ist keine Lösung, da nicht die Ursache behoben wird.

Teilweise entsteht der Verdacht, die Politik wolle nur von ihrem eigenen Fehlverhalten ablenken. Nur ausreichend vorhandener Wohnraum verhindert Engpässe, weshalb die Politik aufgerufen ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Zu gerne wird bei den scheinbar ungerechtfertigten Mieten das Bild einer 80jährigen Rentnerin gezeichnet, die seit 40 Jahren in ihrer 100qm-großen Wohnung mittlerweile alleine lebt und die Miete nicht mehr bezahlen kann.

Dabei wird vollkommen die Ursache der Situation ausgeblendet, nämlich dass nicht die Wohnung zu teuer, sondern die Rente zu niedrig ist! Dafür tragen weder Vermieter noch Makler die Verantwortung.

Mieten sind bei der Preisentwicklung wie jedes Wirtschaftsgut dem Grundsatz von Angebot und Nachfrage unterworfen. Dass einige Städte infolge ihrer wirtschaftlichen Potenz einen höheren Anreiz für Zuziehende ausüben ist bei einer Wirtschaftsordnung wie der unsrigen selbstverständlich.

Andererseits darf bei der zuweilen populistischen Diskussion nicht übersehen werden, dass in einigen Gegenden infolge des Wegzugs, einhergehend mit dem demographischen Wandel, die sinkende Bevölkerungszahl für Leerstände und Unvermietbarkeit sorgen. Dies führt zu einer massiven Entwertung der Immobilie und zu extrem sinkenden Mieten.

Auch Immobilieneigentümer müssen kalkulieren und wirtschaftlich rechnen. So muss zwangsläufig die Miete in einem bestimmten Verhältnis zur Investition stehen, denn sonst würde niemand mehr in Immobilien und den dringend erforderlichen Wohnraum investieren.

Immobilieneigentümer müssen bei ihrer Mietpreiskalkulation auch Kosten berücksichtigen, die Sie nicht umlegen können, wie zum Beispiel Mietausfälle wegen Vermögensverfall des Mieters oder durch Messis, Renovierungskosten bei Ein- oder Auszug, gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung, Einschränkungen und Verteuerungen durch Denkmalschutz oder die Kosten für die von Mietern zu gern geforderte Erhöhung des Wohn- und Ausstattungsstandards, ohne die sich eine Wohnung gar nicht mehr vermieten ließe.

Mieterhöhungen sind nur im gesetzlich, zum Teil sehr eingeschränkten Rahmen, oftmals sogar nur schwerlich möglich. Zieht dann ein Mieter nach 20, 30 oder gar 40 Jahren aus, so entspricht die aktuelle Miete oftmals nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Es ist daher nur allzu sehr verständlich, wenn ein Vermieter nun wenigstens auf die ortsübliche Miete anpasst. Eine Begrenzung auf Basis der früheren Miete wäre ungerechtfertigt.

Mieten ist ein Grundbedürfnis, Mieter sind daher in besonderem Maße vor Willkür zu schützen. Dieser Ausgewogenheitsgrundsatz gebietet es jedoch, auch den Vermieter zu schützen. Schon heute berücksichtigt die Gesetzgebung, spätestens seit der Schuldrechtsreform von 2002, sowie die Rechtsprechung in wohlwollender Weise die Interessen des Mieters. Eine weitere Stärkung derselben ist nicht erforderlich.

Immobilienmakler erbringen für ihre Auftraggeber wertvolle Leistungen. Von daher unterstützen wir Initiativen, die demjenigen die Kosten dieser Leistungen auferlegen, die diese auch abrufen.

Immobilienmakler sind an der Transaktion erheblicher Wirtschaftsgüter beteiligt. Oftmals handelt es sich um die größten Vermögenswerte der Handelnden. Aus diesem Grunde verlangt der BVFI, dass nur diejenigen als Immobilienmakler zugelassen werden, die eine qualifizierte Ausbildung nachweisen. Bereits zugelassenen Immobilienmaklern ist eine Übergangsfrist einzuräumen.

Die Politik selbst, und gerade die Politiker und Parteien, die die extremsten Vorschläge unterbreiten, sind oftmals bei den gestiegenen Mietkosten selbst die Verursacher. Nicht umsonst wird zum Beispiel bei den Betriebskosten von der zweiten Miete gesprochen. Bekanntermaßen ist hier Preistreiber Nummer 1 die öffentliche Hand.

Und auch beim Eigentümerwechsel ist die öffentliche Hand zunehmend begieriger. So wurde in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein oder Niedersachsen gleich nach der Wahl die Grunderwerbsteuer, also die Steuer, die beim Immobilienerwerb erhoben wird, drastisch erhöht. Teilweise von 3,5% auf 5% und dann kurz darauf sogar auf 6%, also nahezu verdoppelt.

Bei einer Eigentumswohnung, die zum Beispiel 200.000 € kostet, muss also der Erwerber neben den Notarkosten auch noch bis zu 12.000 € Grunderwerbsteuer zahlen, und das ohne unmittelbare Gegenleitung. Jetzt kommt das Bundesland Berlin sogar auf die Idee, die Maklerprovision gesetzlich um 1% zu reduzieren um in gleicher Höhe die Grunderwerbsteuer zu erhöhen.

Helge Norbert Ziegler
Vorstand BVFI

BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt
tel. 069 - 870039150

Der BVFI bietet allen Teilnehmern der Immobilienwirtschaft hilfreiche Dienstleistungen und geldwerte Vorteile. Sogar mit der (beitragsfreien) Akkreditierten Vereinsmitgliedschaft können schon Grundleistungen abgerufen werden. Und für einen niedrigen Beitrag haben alle ab der Basis-Mitgliedschaft uneingeschränkten Zugang zu den vielfältigen Verbandsleistungen.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/733796/Die-Immobilienwirtschaft-im-Zeichen-der-Bundestagswahl-2013.html


OpenPr.de: In bisher nicht bekanntem Maße interessiert sich die Politik im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahlen für immobilienwirtschaftliche Themen, wie z.B. der gerechtfertigten Miethöhe, der möglichen Begrenzung von Mieterhöhungen oder der Maklerprovision bei der Wohnungsvermietung.

In fast allen Parteiprogrammen (außer bei der AfD) finden sie Berücksichtigung.

Der BVFI hat die Porgramme der Parteien analysiert und stellt die Ergebnisse auf seiner Webseite zur Verfügung.

Ferner stellt der BVFI fest, dass bei den zuweilen hitzigen Diskussionen oftmals folgende Aspekte unberücksichtigt bleiben:

Bei der angeheizten Diskussion bleiben oft folgende Gesichtspunkte unberücksichtigt:

Es gab Jahre stagnierender Mieten, Wohnungsleerstände ja sogar Gebäudeabrisse. Dadurch ist für Hauseigentümer ein Nachholbedarf entstanden, der sich heute in besonders nachgefragten Gegenden in einer überproportionalen Anpassung des Mietpreises ausdrücken kann.

Ursache für etwaige Missstände sind nicht etwa zu hohe Mieten, sondern zu wenig vorhandener Wohnraum. Teilweise ist dies auf die Streichung aller erdenklichen Anreize für den Wohnungsneubau durch die Politik entstanden. Mietpreise, Mieterhöhungen oder Maklerprovisionen zu begrenzen ist keine Lösung, da nicht die Ursache behoben wird.

Teilweise entsteht der Verdacht, die Politik wolle nur von ihrem eigenen Fehlverhalten ablenken. Nur ausreichend vorhandener Wohnraum verhindert Engpässe, weshalb die Politik aufgerufen ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Zu gerne wird bei den scheinbar ungerechtfertigten Mieten das Bild einer 80jährigen Rentnerin gezeichnet, die seit 40 Jahren in ihrer 100qm-großen Wohnung mittlerweile alleine lebt und die Miete nicht mehr bezahlen kann.

Dabei wird vollkommen die Ursache der Situation ausgeblendet, nämlich dass nicht die Wohnung zu teuer, sondern die Rente zu niedrig ist! Dafür tragen weder Vermieter noch Makler die Verantwortung.

Mieten sind bei der Preisentwicklung wie jedes Wirtschaftsgut dem Grundsatz von Angebot und Nachfrage unterworfen. Dass einige Städte infolge ihrer wirtschaftlichen Potenz einen höheren Anreiz für Zuziehende ausüben ist bei einer Wirtschaftsordnung wie der unsrigen selbstverständlich.

Andererseits darf bei der zuweilen populistischen Diskussion nicht übersehen werden, dass in einigen Gegenden infolge des Wegzugs, einhergehend mit dem demographischen Wandel, die sinkende Bevölkerungszahl für Leerstände und Unvermietbarkeit sorgen. Dies führt zu einer massiven Entwertung der Immobilie und zu extrem sinkenden Mieten.

Auch Immobilieneigentümer müssen kalkulieren und wirtschaftlich rechnen. So muss zwangsläufig die Miete in einem bestimmten Verhältnis zur Investition stehen, denn sonst würde niemand mehr in Immobilien und den dringend erforderlichen Wohnraum investieren.

Immobilieneigentümer müssen bei ihrer Mietpreiskalkulation auch Kosten berücksichtigen, die Sie nicht umlegen können, wie zum Beispiel Mietausfälle wegen Vermögensverfall des Mieters oder durch Messis, Renovierungskosten bei Ein- oder Auszug, gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung, Einschränkungen und Verteuerungen durch Denkmalschutz oder die Kosten für die von Mietern zu gern geforderte Erhöhung des Wohn- und Ausstattungsstandards, ohne die sich eine Wohnung gar nicht mehr vermieten ließe.

Mieterhöhungen sind nur im gesetzlich, zum Teil sehr eingeschränkten Rahmen, oftmals sogar nur schwerlich möglich. Zieht dann ein Mieter nach 20, 30 oder gar 40 Jahren aus, so entspricht die aktuelle Miete oftmals nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Es ist daher nur allzu sehr verständlich, wenn ein Vermieter nun wenigstens auf die ortsübliche Miete anpasst. Eine Begrenzung auf Basis der früheren Miete wäre ungerechtfertigt.

Mieten ist ein Grundbedürfnis, Mieter sind daher in besonderem Maße vor Willkür zu schützen. Dieser Ausgewogenheitsgrundsatz gebietet es jedoch, auch den Vermieter zu schützen. Schon heute berücksichtigt die Gesetzgebung, spätestens seit der Schuldrechtsreform von 2002, sowie die Rechtsprechung in wohlwollender Weise die Interessen des Mieters. Eine weitere Stärkung derselben ist nicht erforderlich.

Immobilienmakler erbringen für ihre Auftraggeber wertvolle Leistungen. Von daher unterstützen wir Initiativen, die demjenigen die Kosten dieser Leistungen auferlegen, die diese auch abrufen.

Immobilienmakler sind an der Transaktion erheblicher Wirtschaftsgüter beteiligt. Oftmals handelt es sich um die größten Vermögenswerte der Handelnden. Aus diesem Grunde verlangt der BVFI, dass nur diejenigen als Immobilienmakler zugelassen werden, die eine qualifizierte Ausbildung nachweisen. Bereits zugelassenen Immobilienmaklern ist eine Übergangsfrist einzuräumen.

Die Politik selbst, und gerade die Politiker und Parteien, die die extremsten Vorschläge unterbreiten, sind oftmals bei den gestiegenen Mietkosten selbst die Verursacher. Nicht umsonst wird zum Beispiel bei den Betriebskosten von der zweiten Miete gesprochen. Bekanntermaßen ist hier Preistreiber Nummer 1 die öffentliche Hand.

Und auch beim Eigentümerwechsel ist die öffentliche Hand zunehmend begieriger. So wurde in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein oder Niedersachsen gleich nach der Wahl die Grunderwerbsteuer, also die Steuer, die beim Immobilienerwerb erhoben wird, drastisch erhöht. Teilweise von 3,5% auf 5% und dann kurz darauf sogar auf 6%, also nahezu verdoppelt.

Bei einer Eigentumswohnung, die zum Beispiel 200.000 € kostet, muss also der Erwerber neben den Notarkosten auch noch bis zu 12.000 € Grunderwerbsteuer zahlen, und das ohne unmittelbare Gegenleitung. Jetzt kommt das Bundesland Berlin sogar auf die Idee, die Maklerprovision gesetzlich um 1% zu reduzieren um in gleicher Höhe die Grunderwerbsteuer zu erhöhen.

Helge Norbert Ziegler
Vorstand BVFI

BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt
tel. 069 - 870039150

Der BVFI bietet allen Teilnehmern der Immobilienwirtschaft hilfreiche Dienstleistungen und geldwerte Vorteile. Sogar mit der (beitragsfreien) Akkreditierten Vereinsmitgliedschaft können schon Grundleistungen abgerufen werden. Und für einen niedrigen Beitrag haben alle ab der Basis-Mitgliedschaft uneingeschränkten Zugang zu den vielfältigen Verbandsleistungen.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/733796/Die-Immobilienwirtschaft-im-Zeichen-der-Bundestagswahl-2013.html






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