Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



Mitteldeutsche Zeitung: Fälschungen - Obmann der Unionsfraktion im Bildungsausschuss des Bundestages, Uwe Schummer (CDU), fordert 'dass man den Namen nennt'!

Datum: Samstag, der 06. Juli 2013 @ 14:05:18 Thema: Deutsche Politik Infos

Halle (ots) - Der Obmann der Unionsfraktion im Bildungsausschuss des Bundestages, Uwe Schummer (CDU), erklärte:

"Ich bin im Kern dafür, dass man den Namen nennt, wenn eine so schwere Anschuldigung erhoben wird. Das ist ein Stück Fairness gegenüber allen Beteiligten."

Außerdem müsse man über Verjährung nachdenken, fügte Schummer hinzu.

"Ich finde, dass eine Verjährung sinnvoll ist. Ein Mensch hat sich in 30 Jahren weiter entwickelt", betonte er mit Blick auf die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), die ihren Titel nach 30 Jahren verlor und zurücktreten musste.

"Und nur Mord kennt keine Verjährung. Insofern würde auch die Verhältnismäßigkeit für eine Verjährung sprechen."

In den DFG-Empfehlungen heißt es: "Die Überprüfung anonymer Anzeigen ist durch die Stelle, die den Vorwurf entgegennimmt, abzuwägen.

Grundsätzlich gebietet eine zweckmäßige Untersuchung die Namensnennung des Whistleblowers. Der Name des Whistleblowers ist vertraulich zu behandeln.

Eine Offenlegung des Namens gegenüber dem Betroffenen kann im Einzelfall dann geboten sein, wenn sich der Betroffene andernfalls nicht sachgerecht verteidigen kann."

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/2508502/mitteldeutsche_zeitung/mail , Autor siehe obiger Artikel.


Halle (ots) - Der Obmann der Unionsfraktion im Bildungsausschuss des Bundestages, Uwe Schummer (CDU), erklärte:

"Ich bin im Kern dafür, dass man den Namen nennt, wenn eine so schwere Anschuldigung erhoben wird. Das ist ein Stück Fairness gegenüber allen Beteiligten."

Außerdem müsse man über Verjährung nachdenken, fügte Schummer hinzu.

"Ich finde, dass eine Verjährung sinnvoll ist. Ein Mensch hat sich in 30 Jahren weiter entwickelt", betonte er mit Blick auf die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), die ihren Titel nach 30 Jahren verlor und zurücktreten musste.

"Und nur Mord kennt keine Verjährung. Insofern würde auch die Verhältnismäßigkeit für eine Verjährung sprechen."

In den DFG-Empfehlungen heißt es: "Die Überprüfung anonymer Anzeigen ist durch die Stelle, die den Vorwurf entgegennimmt, abzuwägen.

Grundsätzlich gebietet eine zweckmäßige Untersuchung die Namensnennung des Whistleblowers. Der Name des Whistleblowers ist vertraulich zu behandeln.

Eine Offenlegung des Namens gegenüber dem Betroffenen kann im Einzelfall dann geboten sein, wenn sich der Betroffene andernfalls nicht sachgerecht verteidigen kann."

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/2508502/mitteldeutsche_zeitung/mail , Autor siehe obiger Artikel.






Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=174927