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Rheinische Post: NRW für Videoübertragung von Prozessen!

Datum: Dienstag, der 11. Juni 2013 @ 22:00:11 Thema: Deutsche Politik Infos

Düsseldorf (ots) - Nordrhein-Westfalen will wichtige Gerichtsprozesse einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen.

"Eine Videoübertragung kann dazu beitragen, dass mehr Menschen einem Prozess folgen können, als der Sitzungssaal Plätze bietet", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

Zuletzt hatte es beim Prozess gegen die rechtsterroristische NSU erhebliche Probleme wegen der begrenzten Zuschauerzahlen im Münchner Gerichtssaal gegeben.

Den Vorschlag für eine Live-Übertragung in einen Nachbarsaal hatte das Gericht mit Hinweis auf ein entsprechendes Verbot im Gerichtsverfassungsgesetz abgelehnt.

Dessen Paragraph 169 ("Verbot von Ton- und Filmaufnahmen") soll nach einem Vorschlag Bayerns für die am Mittwoch beginnende Justizministerkonferenz geändert werden, damit mehr Medienvertreter einem Prozess folgen können.

"Bestenfalls halbherzig" nannte Kutschaty die bayerische Vorlage.

"Ich plädiere dafür, dass die gesamte Öffentlichkeit der Videoübertragung folgen kann", betonte der SPD-Politiker.

Selbst bei den größten Verfahren könnten dann alle Interessierten von einem Nebenraum aus einem Prozess folgen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2490315/rheinische_post/mail , Autor siehe obiger Artikel.


Düsseldorf (ots) - Nordrhein-Westfalen will wichtige Gerichtsprozesse einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen.

"Eine Videoübertragung kann dazu beitragen, dass mehr Menschen einem Prozess folgen können, als der Sitzungssaal Plätze bietet", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).

Zuletzt hatte es beim Prozess gegen die rechtsterroristische NSU erhebliche Probleme wegen der begrenzten Zuschauerzahlen im Münchner Gerichtssaal gegeben.

Den Vorschlag für eine Live-Übertragung in einen Nachbarsaal hatte das Gericht mit Hinweis auf ein entsprechendes Verbot im Gerichtsverfassungsgesetz abgelehnt.

Dessen Paragraph 169 ("Verbot von Ton- und Filmaufnahmen") soll nach einem Vorschlag Bayerns für die am Mittwoch beginnende Justizministerkonferenz geändert werden, damit mehr Medienvertreter einem Prozess folgen können.

"Bestenfalls halbherzig" nannte Kutschaty die bayerische Vorlage.

"Ich plädiere dafür, dass die gesamte Öffentlichkeit der Videoübertragung folgen kann", betonte der SPD-Politiker.

Selbst bei den größten Verfahren könnten dann alle Interessierten von einem Nebenraum aus einem Prozess folgen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2490315/rheinische_post/mail , Autor siehe obiger Artikel.






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