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Badische Neueste Nachrichten: In Zugzwang / Vorwurf nur schwer zu erhärten!

Datum: Dienstag, der 09. April 2013 @ 13:14:04 Thema: Deutsche Politik Infos

Karlsruhe (ots) - Jeder blamiert sich, so gut er kann. Mit seiner Entscheidung, sich nicht mit 20 000 Euro freizukaufen, hat Christian Wulff die Staatsanwaltschaft in Hannover gewaltig in Zugzwang gebracht.

Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine solche Zahlung wäre für die Ankläger die einzige Möglichkeit gewesen, noch einigermaßen glimpflich aus diesem Fall herauszukommen.

Nun muss die Staatsanwaltschaft sich entscheiden: Klagt sie Wulff tatsächlich an, auch auf die Gefahr hin, angesichts der eher dürftigen Beweislage grandios zu scheitern - oder stellt sie das Verfahren gleich ein?

Den Vorwurf, der frühere Bundespräsident sei bestechlich gewesen, wird sie nach allem, was bisher durchgesickert ist, jedenfalls nur schwer erhärten können.

Mit etwas mehr Sorgfalt und etwas weniger öffentlichem Tamtam hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch schon früher (und geräuschloser) beerdigen können.

Mit jedem Aktenordner, den sie mit Vernehmungsprotokollen, Rechnungskopien und Zeugenaussagen gefüllt hat, schrumpften die Vorwürfe gegen Wulff weiter zusammen. Geblieben sind Hotelkosten von 770 Euro, die ein befreundeter Filmproduzent für Wulff gezahlt hat.

Und so zynisch es klingt: Der großzügige Kumpel des damaligen Ministerpräsidenten hat dem Steuerzahler sogar einen kleinen Gefallen getan, da andernfalls vermutlich die niedersächsische Staatskanzlei die Kosten übernommen hätte.

Wulff selbst hilft das alles nicht mehr viel. Er hat das höchste Staatsamt verloren, seine Ehe liegt in Trümmern, und ob es noch einen Weg zurück gibt in die Politik, ist heute unklarer denn je.

Pressekontakt:

Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/104277/2446793/badische_neueste_nachrichten/mail


Karlsruhe (ots) - Jeder blamiert sich, so gut er kann. Mit seiner Entscheidung, sich nicht mit 20 000 Euro freizukaufen, hat Christian Wulff die Staatsanwaltschaft in Hannover gewaltig in Zugzwang gebracht.

Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine solche Zahlung wäre für die Ankläger die einzige Möglichkeit gewesen, noch einigermaßen glimpflich aus diesem Fall herauszukommen.

Nun muss die Staatsanwaltschaft sich entscheiden: Klagt sie Wulff tatsächlich an, auch auf die Gefahr hin, angesichts der eher dürftigen Beweislage grandios zu scheitern - oder stellt sie das Verfahren gleich ein?

Den Vorwurf, der frühere Bundespräsident sei bestechlich gewesen, wird sie nach allem, was bisher durchgesickert ist, jedenfalls nur schwer erhärten können.

Mit etwas mehr Sorgfalt und etwas weniger öffentlichem Tamtam hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch schon früher (und geräuschloser) beerdigen können.

Mit jedem Aktenordner, den sie mit Vernehmungsprotokollen, Rechnungskopien und Zeugenaussagen gefüllt hat, schrumpften die Vorwürfe gegen Wulff weiter zusammen. Geblieben sind Hotelkosten von 770 Euro, die ein befreundeter Filmproduzent für Wulff gezahlt hat.

Und so zynisch es klingt: Der großzügige Kumpel des damaligen Ministerpräsidenten hat dem Steuerzahler sogar einen kleinen Gefallen getan, da andernfalls vermutlich die niedersächsische Staatskanzlei die Kosten übernommen hätte.

Wulff selbst hilft das alles nicht mehr viel. Er hat das höchste Staatsamt verloren, seine Ehe liegt in Trümmern, und ob es noch einen Weg zurück gibt in die Politik, ist heute unklarer denn je.

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