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Mayer: Stärkung der Pressevielfalt in Deutschland!

Datum: Freitag, der 22. März 2013 @ 16:26:15 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Der Bundesrat hat heute die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Der heutige Beschluss im Bundesrat zeigt, dass der von den Koalitionsfraktionen erarbeitete Gesetzentwurf trotz der Kritik einiger Interessenvertreter inhaltlich sehr wohl ausgewogen und zukunftsorientiert ist.

Daher fand sich im Bundesrat auch keine Mehrheit, um den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Mit der Umsetzung des 7. Urheberrechtsänderungsgesetzes erhalten Presseverleger endlich ein eigenes Recht, um ihre verlegerische Leistung auch im Online-Bereich besser vermarkten zu können.

Die neuen gesetzlichen Regelungen bieten nicht nur einen besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet, sondern stärken auch den Pressestandort Deutschland.

Auch die Position der Presseverleger gegenüber den Betreibern von Suchmaschinen wird durch das neue Leistungsschutzrecht gefestigt.

Die heutige Abstimmung im Bundesrat ist aber auch eine weitere Niederlage für den Kanzlerkandidaten der SPD.

Schließlich hatte Peer Steinbrück vor wenigen Wochen auf der CeBIT noch angekündigt, dass die SPD-geführten Länder bei diesem Gesetzgebungsvorhaben auf jeden Fall den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz aufhalten werden.

Wieder einmal ist die eigene Partei ihrem Spitzenkandidaten nicht gefolgt, sondern hat sich inhaltlich anders positioniert."

Hintergrund:

Der Bundesrat hat heute für das vom Deutschen Bundestag beschlossene 7. Urheberrechtsänderungsgesetz nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit kann das Leistungsschutzrecht für Presseverlage demnächst in Kraft treten.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/9535/2438485/csu_landesgruppe/mail


Berlin (ots) - Der Bundesrat hat heute die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen.

Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Der heutige Beschluss im Bundesrat zeigt, dass der von den Koalitionsfraktionen erarbeitete Gesetzentwurf trotz der Kritik einiger Interessenvertreter inhaltlich sehr wohl ausgewogen und zukunftsorientiert ist.

Daher fand sich im Bundesrat auch keine Mehrheit, um den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Mit der Umsetzung des 7. Urheberrechtsänderungsgesetzes erhalten Presseverleger endlich ein eigenes Recht, um ihre verlegerische Leistung auch im Online-Bereich besser vermarkten zu können.

Die neuen gesetzlichen Regelungen bieten nicht nur einen besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet, sondern stärken auch den Pressestandort Deutschland.

Auch die Position der Presseverleger gegenüber den Betreibern von Suchmaschinen wird durch das neue Leistungsschutzrecht gefestigt.

Die heutige Abstimmung im Bundesrat ist aber auch eine weitere Niederlage für den Kanzlerkandidaten der SPD.

Schließlich hatte Peer Steinbrück vor wenigen Wochen auf der CeBIT noch angekündigt, dass die SPD-geführten Länder bei diesem Gesetzgebungsvorhaben auf jeden Fall den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz aufhalten werden.

Wieder einmal ist die eigene Partei ihrem Spitzenkandidaten nicht gefolgt, sondern hat sich inhaltlich anders positioniert."

Hintergrund:

Der Bundesrat hat heute für das vom Deutschen Bundestag beschlossene 7. Urheberrechtsänderungsgesetz nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit kann das Leistungsschutzrecht für Presseverlage demnächst in Kraft treten.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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